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Dokumentieren, Dokumentieren, Dokumentieren

Seit dem 1.1.2022 gilt ein neues Gewährleistungsrecht, auch Softwareupdates sind Verkäufer nun dem Kunden schuldig. Um Partnern und interessierten Betrieben Einblick in die undurchsichtige Rechtslage zu geben, hat AGS Autoglas Spezialist zusammen mit Dr. Meisl Rechtsanwälte die Reihe von Online-Seminare mit dem Thema „Neues Kauf- und Gewährleistungsrechts" fortgesetzt.

AGS Vertriebsleiter Andreas Lange und die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Christian Meisl informieren die Branche über Rechtsänderungen in Seminaren
AGS Vertriebsleiter Andreas Lange und die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Christian Meisl informieren die Branche über Rechtsänderungen in Seminaren

Gewährleistungsrecht bedeutet für die Werkstatt in der Regel, dass es teuer wird. Entweder muss nachgearbeitet oder es muss gar das Fahrzeug zur Schadensbehebung in einen fremden Betrieb gegeben werden, was hohe Kosten verursacht und die Marge der eigentlichen Arbeit bei weitem übersteigt. Damit die Betriebe nicht in die neue Gewährleistungsfalle tappen, bietet AGS Autoglas Spezialist zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Meisl auch in diesem Jahr eine Reihe kostenlosen Rechtsseminare an. „Wir möchten in die Betriebe unterstützen und aufklären, damit diese nicht in die Gewährleistungsfalle tappen“, so Andreas Lange, Vertriebsleiter bei AGS.

Änderungen im Gewährleistungsrecht

Die Ansprüche des Kunden wegen eines Mangel verjähren zwei Jahre nach Übergabe, wenn nicht Anderes wirksam vereinbart wurde. Innerhalb dieser Zeit haftet der Verkäufer eines Produktes dafür, dass die Sache bei dem sogenannten Gefahrenübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen entsprechen. 

Neu ist seit dem 1.1.2022 die nun doppelt so lange Beweislastumkehr bei einem Verbrauchgüterkauf, die nunmehr zwölf statt sechs Monate beträgt. Die Beweislastumkehr regelt im Prinzip, wie lange welche der beiden Parteien die Mängelfreiheit beweisen oder nachweisen muss. Bisher betrug sie sechs Monate – trat ein Mangel beziehungsweise Fehler innerhalb dieser Frist auf, wurde nach dem Gesetzt vermutet, dass dieser Mangel schon beim Verkauf vorhanden war. Die Werkstatt musste nachbessern, wenn sie nicht beweisen konnte, dass das Fahrzeug bei Gefahrübergang mangelfrei war. Nach den sechs Monaten wurde die Beweislast umgekehrt – stellte der Kunde nun einen Mangel fest, musste er dem Betrieb beweisen, dass dieser schon bei Übergabe der Sache bestanden hat, um seinen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen. Seit Beginn dieses Jahres wurde die Beweislastumkehr auf zwölf Monate erweitert.

Plakatives Beispiel

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Eine Werkstatt verkauft einen Gebrauchtwagen, dessen Steuerkette nach sieben Monaten reißt – ein teurer Motorschaden, den weder die Werkstatt noch der Kunde gerne zahlen will. Nach altem Recht war die Werkstatt „aus dem Schneider“: Nach Ablauf des sechsten Monats ging die Beweislast an den Kunden über, der jetzt der Werkstatt beweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat – in der Praxis wohl kaum machbar. Nach neuem Recht muss die Werkstatt den Schaden übernehmen – sie muss zwölf Monate lang beweisen, dass der Wagen bei Übergabe mangelfrei war und ist somit seit Beginn des Jahres in der gleichen Lage wie zuvor der Kunde – in den meisten Fällen dürften keine stichhaltigen Beweise für die Mangelfreiheit vorliegen, ergo muss nachgebessert werden.  

Softwareupdate-Pflicht

Ebenfalls neu ist die Pflicht für Händler und Hersteller, Software-Update für einen angemessenen Zeitraum bereitzustellen. Dieses Pflicht birgt gleich an mehreren Stellen Probleme, die den Verkäufer teuer zu stehen kommen können.  Um jedoch nicht im Nachhinein in Regress genommen zu werden, rät Andreas Lange von AGS den Betrieben zu vorbeugenden Maßnahmen. Im Falle eines Gebrauchtfahrzeugs mit Navigation könnte der Käufer den Verkäufer für eine Aktualisierung der Karten in die Pflicht nehmen – im schlimmsten Falle bringt dieser sein Fahrzeug in eine Markenwerkstatt und reicht die Rechnung anschließend  an den Verkäufer weiter, falls dieser seiner Aktualisierungspflicht nicht nachkommt. Ebenfalls hochproblematisch ist die Definition des „angemessenen Zeitraumes“, innerhalb dessen Aktualisierungen zu installieren sind. Während beispielsweise bei einem Smartphone, das im Bundesdurchschnitt keine 24 Monate alt wird, entsprechend zwei Jahre lang als angemessener Zeitraum gelten könnte, stellt sich die Frage, wie dies bei einem fest verbauten Navigationssystem in einem Auto ist. Der durchschnittliche Pkw in der Bundesrepublik ist 9,8 Jahre alt – muss der Verkäufer nun auch zehn Jahre lang Updates für das Fahrzeug liefern? Diese Fragen sind derzeit noch offen und müssen durch Grundsatzurteile klar definiert werden. Bis dahin muss jedoch mit dem Schlimmsten gerechnet und der Kaufvertrag entsprechend abgesichert werden.

Dokumentieren gegen unberechtigte Ansprüche

Andreas Lange: „Die Gesetzesänderungen beinhalten die Gefahr,  dass die Werkstatt auf hohen Folgekosten sitzen bleibt. Dagegen hilft nur eine saubere Dokumentation“ – rät der Vertriebsexperte. Solange die genaue Rechtslage ungeklärt ist, sollten die Betriebe auf Nummer sichergehen und sich die Mängelfreiheit vom Kunden bestätigen lassen, sowie einen Abtritt der Updatepflicht schriftlich vereinbaren. Lange: „Im Autoglasgeschäft sind die Updates zwar weniger ein Thema, dafür haben wir regelmäßig  mit Gewährleistungsschäden wie Kratzern zu tun. Wenn ich sauber und fehlerfrei gearbeitet habe, dann prüfe ich kurz mit dem Kunden die Reparatur – in unserem Fall die Scheibe – und lasse mir gegenzeichnen, dass diese mangelfrei erfolgt ist. Dann bin ich rechtlich „raus aus dem Schneider“ und der Kunde kann nicht nach zwei Wochen – oder nun auch nach sieben Monaten  –  einen Kratzer reklamieren, den ich verursacht haben soll.“

Auf die Frage, wie im Betrieb mit vorhandenen Schäden, etwa sichtbaren Kratzern beim Kundenfahrzeug umgegangen werden sollte, rät der Vertriebsexperte: „Wenn ich ein Kundenfahrzeug annehme, dann gehe ich einmal um das Fahrzeug herum und schaue nach Vorschäden. Wenn mir etwas auffällt, dann kann ich das entweder schriftlich festhalten, oder noch einfacher, ein Bild mit dem Smartphone machen, das einen Zeitstempel enthält. Der Zeitaufwand ist gering, und erspart mir später teure Regressansprüche, wenn der Fahrzeughalter mir später den Kratzer ‚unterschieben‘ will, ich ihm aber das Gegenteil nicht beweisen kann.“

„Von der Aktualisierungspflicht kann ebenso wie von den objektiven Anforderungen an das Fahrzeug abgewichen werden,“ so Dr. Christian Meisl von Dr.Meisl Rechtsanwälte, „wenn der Kunde vor dessen Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde“. Lange: „Und bitte niemals einen Vordruck oder ein ähnlich formuliertes Schriftstück verwenden, denn der Verzicht muss individuell mit dem Kunden geklärt und darf nicht Teil eines Kaufvertrages sein. Deshalb ist eine gesonderte Zusatzvereinbarung auf einem Beiblatt dringend notwendig.“

Wichtig aber: „Vor der Unterschrift auf die eigentliche Fahrzeugbestellung müssen die Abweichungen schriftlich mit dem Kunden vereinbart worden sein“, so Dr. Meisl.

Kostenlose Online-Rechtsseminare

Um seine Partnerbetriebe zu stärken, wird AGS Autoglas Spezialist zusammen mit Dr.Meisl Rechtsanwälte auch in diesen Jahr weitere kostenlose Online-Seminare anbieten. Neben aktuellen Themen wie dem  geänderten Gewährleistungsrecht gab es im letzten Jahr schon Seminare zu den Themen Schadensrecht und Arbeitsrecht, die von den Partnerbetrieben angestoßen werden. Dazu Andreas Lange: „Wir wollen für unsere Partnerbetriebe nicht nur Lieferant für Scheiben und Technik-Know-How sein. Das sehr erfolgreiche Schadensmanagement und die Beratung auch in Rechtsfragen sind weitere Systemleistungen, mit denen wir uns von anderen Autoglassystemen abheben.“

Die Seminare finden als Livestream statt, viele davon sind im Anschluss an die Veranstaltung auch weiterhin kostenfrei auf dem YouTube-Kanal des Unternehmens abrufbar. 

Zu den Seminaren informiert AGS regelmäßig in seinem Newsletter, die Teilnahme an den Seminaren ist kostenfrei.

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