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Oldtimer-Bestand 27. Mai 2022

Die Klassiker-Flotte wächst weiter

Autos aus den 90er-Jahren gelten als besonders haltbar. Das wirkt sich mittlerweile in der Oldtimer-Statistik aus. Der Bestand ist im Vorjahr um etwa 10 Prozent gewachsen.

Ein Newcomer in der Oldtimer-Szene: Der Mercedes-Benz 600 SEC der Baureihe 140 aus dem Jahr 1992.
Ein Newcomer in der Oldtimer-Szene: Der Mercedes-Benz 600 SEC der Baureihe 140 aus dem Jahr 1992.

Die Zahl der Oldtimer auf deutschen Straßen wächst weiter. Am 1. Januar waren gut 648.000 Pkw mit H-Kennzeichen angemeldet, wie der Branchenverband VDA und die BBE Automotive GmbH auf Basis von Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ermittelt haben. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einen Zuwachs um 10 Prozent.  

In der Oldtimer-Flotte finden sich rund 56.000 unterschiedliche Fahrzeugtypen. Die höchste Zahl stellt die obere Mittelklasse von Mercedes mit 43.562 Limousinen und Kombis der E-Klasse und des Vorgängermodells W123. Rang zwei geht an den VW Käufer mit 43.193 Fahrzeugen. Mit bereits deutlichem Abstand folgen der VW Bus (29.238 Einheiten), der Mercedes SL (29.210 Einheiten) und der Porsche 911 (21.774 Einheiten). Komplettiert wird die Top-Ten-Liste von Mercedes S-Klasse, VW Golf, BMW 3er, Mercedes 190er und Mercedes Strich 8. Letzterer ist mit 8.599 Einheiten bereits selten zu finden.  

Unter den Marken führt Mercedes-Benz mit 158.843 Einheiten, was einem Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Es folgen VW mit 125.438 Fahrzeugen (plus 10 Prozent), Porsche mit 43.261 Fahrzeugen (plus 13 Prozent), BMW mit 37.006 Fahrzeugen (plus 19 Prozent) und Opel mit 27.370 Fahrzeugen (plus 8 Prozent). Generell stellen Fahrzeuge deutscher Hersteller mit einem Anteil von 68 Prozent den überwiegenden Teil der Klassiker. Oldtimer aus den USA kommen auf 8 Prozent, Modelle aus England und Italien auf 7 Prozent.  

Das H-Kennzeichen, in Deutschland amtlicher Oldtimer-Ausweis, wird frühestens am 30. Jahrestag der Erstzulassung eines Modells ausgestellt. Die mit der Einstufung als „schützenswertes Kulturgut“ verbundene Steuererleichterung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, unter anderem muss der Halter ein Gutachten nach §23 StVZO anbringen, das nachweist, dass sich das Auto in einem gepflegten, originalgetreuen Zustand befindet. (Holger Holzer/SP-X)

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