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Abgasuntersuchung 14. Oktober 2022

Partikelmessung: Übergangsregelung ist vom Tisch

Die Partikelmessung für Dieselfahrzeuge kommt wohl doch erst Mitte 2023 – wenn genügend Geräte für die Prüfstellen zur Verfügung stehen. Eine zwischenzeitlich angedachte Regelung für den Übergang wurde jetzt abgelehnt.

Für die flächendeckende Partikelmessung gibt es jetzt konkreten Starttermin mehr. 
Für die flächendeckende Partikelmessung gibt es jetzt konkreten Starttermin mehr. 

Dass die Einführung einer verpflichtenden Partikelmessung für Dieselfahrzeuge ab Euro 6 zum 1. Januar 2023 nicht realisierbar ist, ist seit längerer Zeit klar. Grund dafür ist die eingeschränkte Lieferfähigkeit der Geräte-Produzenten. Aber auch die zwischenzeitlich angedachte Übergangsregelung ist jetzt vom Tisch. Der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ (BLFA-TK) hat in seiner jüngsten Sitzung mit deutlicher Mehrheit die vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) Anfang September ins Spiel gebrachte Lösung abgelehnt. Das hat der ASA-Verband in einer aktuellen Pressemeldung mitgeteilt.

Die Regelung des BMDV sah vor, am Einführungstermin 1. Januar 2023 zwar grundsätzlich festzuhalten, dabei jedoch in zwei Stufen vorzugehen. Geplant war, dass alle Prüfstellen bzw. Prüfstützpunkte, die zum 1.1.2023 bereits über ein entsprechendes Messgerät verfügen, das Partikelzählverfahren im Rahmen von Abgasprüfungen anwenden müssen. Prüfstellen und Prüfstützpunkte ohne ein PN-Messgerät sollten hingegen auch über den 1. Januar 2023 hinaus bei Abgasprüfungen das bisher verwendete Trübungsmessverfahren anwenden dürfen.

Diese Ausnahmeregelung sollte aber nur unter der Voraussetzung für die Prüfstellen gelten, die eine verbindliche Bestellung eines PN-Messgeräts vor dem 01. November 2022 nachweisen können. Im Klartext hätte dies bedeutet, dass Prüfstellen, die weder einen entsprechenden Bestell-Nachweis vorlegen können noch ein PN-Messgerät besitzen, ab dem 1. Januar 2023 die betreffenden Fahrzeuge nicht mehr hätten prüfen dürfen. 

Flexibler Einführungstermin

Diese Übergangsregelung hat der Bund-Länder-Fachausschuss nun jedoch abgelehnt. Das Gremium zielt stattdessen auf eine flächendeckende Einführung des Partikelmessverfahrens bis spätestens 1. Juli 2023. Die Einführung könne aber auch früher erfolgen, wenn die flächendeckende Geräteversorgung der Prüfstützpunkte und Prüfstellen vorher erreicht sei, heißt in der Meldung vom ASA-Verband weiter. „Die Bundesregierung trägt dem Beschluss des Bund-Länder Fachausschusses Rechnung und wird zum 31.Oktober eine geänderte AU-Richtlinie veröffentlichen. Diese wird vorsehen, dass die PN-Messung so lange ausgesetzt wird bis eine ausreichende Marktabdeckung durch PN-Messgeräte erreicht ist“, erklärt Harald Hahn Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband.

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Den Stand der Marktabdeckung mit PN-Messgeräten soll eine Arbeitsgruppe unter Leitung des BMDV kontinuierlich überwachen. „Sobald die Arbeitsgruppe eine ausreichende Verfügbarkeit von kalibrierten PN-Messgeräten feststellt, legt das BMDV kurzfristig über eine weitere Verkehrsblattverlautbarung die PN-Messung als verpflichtend für alle Prüfstellen und Prüfstützpunkte fest“, so Hahn. Kurzfristig würde dabei bedeuten, dass von der Feststellung der Marktabdeckung bis zur verpflichtenden Einführung der PN-Messung nur wenige Wochen vergehen.

Grundsätzliche Probleme bleiben

Allerdings seien Prüfstellen und Prüfstützpunkte laut ASA-Verband schlecht beraten, den Beschluss des Bund-Länder-Fachausschuss jetzt als Signal für eine deutlich verlängerte Beschaffungszeit für PN-Messgeräte zu deuten. „An den grundsätzlichen Problemen, die erst zu dem Vorschlag der Übergangslösung durch das BMDV geführt haben, also der erschwerten Bauteilebeschaffung, den gestörten Lieferketten und infolgedessen verzögerten Baumusterprüfungen und Kalibrierungen für die Geräte, hat der Beschluss des Bund-Länder-Fachausschusses nichts geändert“, sagt Harald Hahn.

Alle PN-Messgeräte-Hersteller sowie die Zulassungsbehörden würden mit Hochdruck an der marktreifen Bereitstellung von PN-Messgeräten arbeiten. „Bei der Bestellung auf Zeit zu spielen, birgt jetzt auch noch ein weiteres Risiko: Es gibt keinen fest fixierten Einführungstermin für das Partikelmessverfahren. Das wird möglicherweise spätestens der 1. Juli 2023 sein. Eine entsprechende Marktabdeckung mit PN-Messgeräten vorausgesetzt, kann aber auch ein deutlich früherer Termin gelten“, so Harald Hahn abschließend.

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