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Bosch macht Unfalldaten zugänglich

Im Auto verbaute Speichermedien halten Informationen zu Geschwindigkeit, Lenkrichtung und Sensordaten fest – wichtig für Unfallforschung aber auch zur eventuellen Klärung der Schuldfrage. Bosch bietet nun ein Gerät für die Mehrmarken-Auslese.

Moderne Autos sind Datenspeicher auf Rädern – wer sich also am Steuer beobachtet fühlt, liegt nicht ganz falsch. Aufzeichnungen einer zumeist im Airbag Control Modul verbauten und speziellen „Blackbox“ können für die Analyse von Unfällen ausgewertet und in der Entwicklungsabteilung des Autobauers, aber auch vor Gericht genutzt werden. Bosch hat auf der Automechanika bekannt gemacht, ein CDR-Tool (“Crash Data Retrieval“) zur nachträglichen Unfalldatenabfrage auf den Markt zu bringen. Das Gerät ist imstande, die Datenspeicher (“Event Data Recorder“ – EDR) mehrerer Automarken auszulesen und Informationen beispielsweise zu Geschwindigkeit, Stellung von Gaspedal und Lenkung, Motordrehzahl, ABS und ESP, aber auch Sensordaten über die Front-, Seiten- und Vertikalbeschleunigung zu geben, heißt es in einer Mitteilung.

Das CDR-Tool von Bosch besteht aus einem Hardware-Modul, das über Kabel mit der OBD-Steckdose beispielsweise eines BMW, Audi oder Toyota verbunden wird. Auch bei einem schweren Unfall soll das CDR Daten zutage fördern können, indem es über spezielle Adapterkabel direkt am Event Data Recorder des Unfallfahrzeugs andockt. Die Programmierung des CDR-Tools stellt sicher, dass die Unfalldaten nur ausgelesen und nicht verändert oder gar gelöscht werden können. Die ausgelesenen Daten dürften nur von Sachverständigen oder Versicherungen für die Unfallanalyse sowie für die Unfallforschung und für die Fahrzeugsicherheits-Forschung auf Seiten der Fahrzeughersteller verwendet werden.

Hintergrund: Seit Juli 2022 müssen neu typgeprüfte Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge mit einen „Event Data Recorder“ (EDR) ausgestattet sein. Ab 7. Juli 2024 ist diese „Blackbox“ für alle neu zugelassenen Pkw und leichte Lkw verpflichtend. Bei Nutzfahrzeugen tritt die Regelung ab 2026 für alle neuen EU-Typgenehmigungen und ab 2029 für alle neuen Nutzfahrzeuge in Kraft. Bei der Rekonstruktion eines Unfalls ergänzen die gespeicherten Daten aus dem Auto Zeugenaussagen und die Beobachtungen, die der Unfallsachverständige vor Ort macht.

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