2017 – 187
Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO („HU-Richtlinie“)
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Mit der neuen Euro-7-Richtlinie wird die EU zum ersten Mal Grenzwerte für die Bremspartikelemissionen neuer Fahrzeuge festlegen. Für die Automobilhersteller und Zulieferer bedeutet das hohen zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwand, insbesondere weil die Messtechnik aufgerüstet werden muss.
In Summe etwas besser als im Vorjahr, aber noch lange nicht gut: 27,4 Prozent der über vier Millionen überprüften Fahrzeuge hatten beim Licht-Test 2023 Mängel an der Beleuchtungsanlage.
Die hydraulische Bremse ist auch bei Elektroautos das Herzstück der Bremsanlage. Da die Fahrzeuge häufig rekuperieren, setzen die Bremsenscheiben häufig Rost an. Aber auch Hauptbremszylinder werden bereits von Handel und Werkstätten nachgefragt.