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Der Straßenverkehr wird immer mehr zur Datenautobahn.  
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Der Straßenverkehr wird immer mehr zur Datenautobahn. Die EU-Kommission erkennt jetzt an, dass fahrzeuggenerierte Daten ein „wesentlicher Input“ für die Bereitstellung wettbewerbsfähiger digitaler Dienste sind. 

Kfz-GVO

Wichtiges Signal für den fairen Wettbewerb

Die Figiefa betrachtet die Verlängerung der Kfz-GVO um weitere fünf Jahre und die Aktualisierung der „Ergänzenden Richtlinien“ als einen wichtigen Schritt zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Kfz-Ersatzteilmarkt. Einige Aspekte bedürfen jedoch weiterer Klärung.

Die Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge (Kfz-GVO) ist nicht nur ein klares Bekenntnis der EU-Kommission für einen fairen Wettbewerb im Kfz-Aftermarket zum Wohle der Verbraucher, sondern trägt auch den besonderen Bedürfnissen der Akteure des Independent Aftermarkets nach fairen wettbewerblichen Rahmenbedingungen Rechnung. Mitte April hat die EU-Kommission das Regelwerk um weitere fünf Jahre bis zum Frühjahr 2028 verlängert. Nach dem deutschen Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) hat sich mit der Figiefa jetzt auch der europäische Dachverband des freien Kfz-Teilegroßhandels positiv über das Votum der EU-Politiker geäußert.

Die Figiefa begrüßt insbesondere die Aktualisierung einiger Bestimmungen zu technischen Informationen, um den technischen Fortschritt zu berücksichtigen – so etwa bei Fahrerassistenz- und Batteriemanagementsystemen. Da die vernetzte und elektrische Mobilität immer wichtiger werde, werde eine solche Referenz dem unabhängigen Aftermarket helfen, auch die aktuellen Fahrzeugmodelle zu warten; heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Figiefa. Auch Freischaltcodes, die zunehmend für den Einbau von Ersatzteilen benötigt werden, seien in die Technischen Informationen mit aufgenommen worden.

Bedeutung der fahrzeuggenerierten Daten anerkannt

Der Interessenvertreter begrüßen auch die Anerkennung, dass fahrzeuggenerierte Daten ein „wesentlicher Input“ für die Bereitstellung wettbewerbsfähiger digitaler Dienste seien. Die neue Leitlinie, wonach ein marktbeherrschender Anbieter, der fahrzeuggenerierte Daten unabhängigen Betreibern vorenthält, „einen Missbrauch im Sinne von Artikel 102 des Vertrags darstellen kann“, sei ein wichtiges Signal der Europäischen Kommission.

Hinsichtlich der ergänzenden technischen Anforderungen im Rahmen der Fahrzeugtypgenehmigung weist die Figiefa – genau wie der Gesamtverband Autoteile-Handel  – auf die Notwendigkeit einer sektorspezifischen Regelung hin. Diese sollte die Spezifikationen für derartige Eingaben in Sachen Datenzugang und Funktionen präzisieren.

„Wesentlicher Bestandteil des gesetzlichen Rahmens“

Sylvia Gotzen, CEO der Figiefa: „Die Kfz-GVO ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil des gesetzlichen Rahmens für den Wettbewerb im Automotive Aftermarket. Die in den Ergänzenden Richtlinien eingeführten Änderungen bieten unabhängigen Betreibern neue Möglichkeiten, Hindernisse für den Zugang zu Eingaben wie fahrzeuggenerierten Daten, technischen Informationen, Werkzeugen und Schulungen anzugehen, die für die Durchführung von Reparatur- und Wartungsaufgaben und die weitere Entwicklung innovativer Dienstleistungen erforderlich sind.“

Leider seien laut Gotzen aber nicht alle von der Figiefa während der Konsultationsphase geäußerten Bedenken gehört worden. „Wir bleiben jedoch zuversichtlich, dass die in den letzten Jahren gesammelten Beweise dazu dienen werden, der Europäischen Kommission in den nächsten zwei bis drei Jahren, wenn die Diskussionen über die nächste Überarbeitung der Kfz-GVO beginnen, die Notwendigkeit aufzuzeigen, umfassendere Anpassungen im Lichte des Marktes vorzunehmen und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen.“

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