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Die Software-definierte Automobiltechnologie schreitet voran – mit direkten Auswirkungen auf potenzielle Geschäftsmodelle.
Foto: Polestar
Die Software-definierte Automobiltechnologie schreitet voran – mit direkten Auswirkungen auf potenzielle Geschäftsmodelle.

EU-Gesetzgebung

Wichtige Wegmarke beim „Data Act“

Auf EU-Ebene nimmt ein barrierefreier Zugriff auf Fahrzeugdaten Gestalt an. Jüngst einigten sich Parlament und Rat im Gesetzgebungsprozess. Vertreter des freien Marktes sehen beim „Data Act“ jedoch weiteren Handlungsbedarf.

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben eine Einigung bezüglich des sogenannten „Data Act“ erzielt. Dies geht aus übereinstimmenden Mitteilungen der europäischen Verbände Cecra und Clepa sowie des ZDK hervor. Cecra zeigt sich nach Bekanntwerden des Arrangements als Dachorganisation des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und als Repräsentant von eigenen Angaben zufolge über 336.000 Werkstätten und Autohäuser in Europa zufrieden.

Mit dem Data Act soll eine sektorübergreifende und wettbewerbsneutrale Nutzung von Fahrzeugdaten geregelt werden. Das Thema gewinnt mit zunehmender Fahrzeugvernetzung an Relevanz, wie der europäische Autozuliefererverband Clepa in einer Mitteilung erläutert: Moderne Fahrzeuge generieren und sammeln immer größere Datenmengen. Diese Informationen stellen eine potenzielle Grundlage für neue Geschäftskonzepte dar: „Allerdings sind Fahrzeugzulieferer und weitere Marktteilnehmer derzeit auf Bereitschaft und Bedingungen einer kleinen Gruppe von Marktakteuren angewiesen“, schreibt die Organisation. Die Autobauer gerieren sich demnach als Gatekeeper und würden ihre marktbeherrschende Stellung ausnützen und dem freien Wettbewerb schaden, sowohl im Pkw-Segment als auch im Nutzfahrzeuggeschäft.

Laut ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel führe der anvisierte „Data Act“ dazu, dass Fahrzeughalter Entscheidungsspielraum erhalten, was mit ihren Daten geschehen soll. Von den kunden- und fahrzeugspezifischen Daten können dann auch Marktteilnehmer aus dem freien Reparatur- und Ersatzteilmarkt profitieren. „Kritisch zu bewerten ist insbesondere der zu weit reichende Schutz von Betriebsgeheimnissen. Dieser Punkt könnte den Herstellern die Möglichkeit eröffnen, bestimmte Daten zur Weitergabe zu sperren. Im Kfz-Gewerbe setzen wir uns auf europäischer Ebene weiterhin mit Nachdruck für eine sektorspezifische Regulierung zum Zugang zu Daten, Ressourcen und Funktionen von vernetzten Fahrzeugen ein. Zahlreiche Studien im Auftrag der EU-Kommission haben die Notwendigkeit hierfür deutlich dargelegt“, erklärt Scheel. (mas)

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