Recht und Finanzen
Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) arbeitet zukünftig mit dem Fachportal autorechtaktuell.de zusammen. Durch die Kooperation kann die DAT ihren Kunden neue Leistungen im Bereich Verkehrsrecht anbieten.
Die Medienfachleute haben sich schon gewundert: Da kommt so ein monströses Verordnungsungetüm zum Datenschutz durch das juristische Unterholz gebrochen – ohne den kleinsten Flurschaden?
Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Das gilt zumindest für Betriebsstätten und Vermietfahrzeuge. Bei Vorführwagen ist nach Ansicht des ZDK das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.
Mit der neuen Schnittstelle der Werbas AG zum Abrechnungsservice WerkstattFinanz können Werkstätten ihre Liquidität sichern. Rechnungsbeträge sollen innerhalb von 48 Stunden dem Konto der Werkstatt gutgeschrieben werden.
Aufzeichnungen sogenannter Dash-Cams dürfen jetzt auch für gewöhnliche Verkehrsunfälle ausgewertet werden. Das beschloss das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 13 U 851/17).
Mit neuen, automatisierten Fahrfunktionen bekommt der Scheibentausch auch eine haftungsrechtliche Komponente. Um Risiken zu vermeiden, müssen Betriebe nachweisen können, dass alle Systeme entsprechend den Herstellervorgaben instand gesetzt wurden.
Wer ein gebrauchtes Auto verkauft, muss damit rechnen, dass Kosten auf ihn zukommen, sollte der Wagen einen Schaden haben.
Wenn Mitarbeiter oder konkurrierende Werkstätten auch ohne Rechnung arbeiten, dann ist das schädlich fürs Geschäft. Experten zeigen auf, welche Möglichkeiten es dagegen gibt.
Der Verbrauch eines Neuwagens darf nicht zu stark von den Herstellerversprechen abweichen. Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf kann der Käufer ansonsten das Fahrzeug zurückgeben – und die Erstattung der höheren Tankkosten fordern.
Sehr teuer wird es für eine Werkstatt in Bochum. Sie hatte bei einer Kundin die Reparatur am Fahrzeug verschlafen, obwohl es einen Rückruf gab.
Ärger mit Versicherungen bei Haftpflichtschäden gehören für Werkstätten und deren Kunden zum Alltag. Ein neues Online-Schadenportal will für die Betriebe Papierkrieg und Stress übernehmen, ohne dass Kfz-Betriebe oder Autofahrer etwas bezahlen müssen.
Bring- und Abholservices gehören bei vielen Werkstätten dazu. Dabei können Betriebe aber schnell in eine juristische Falle tappen.
Kfz-Betriebe können zukünftig von ihren Lieferanten nicht nur neue Teile, sondern auch die Ein- und Ausbaukosten verlangen, wenn sie deren mangelhaftes Material bei einer Reparatur verwendet haben.
Kunden mögen es bequem. Deshalb sind Abholservices auch bei Werkstätten eine beliebte Zusatzleistung. Wer dabei aber nicht aufpasst, der muss im Zweifel zahlen oder länger haften.
Rundfunkbeiträge für Autohäuser sorgen seit langer Zeit für Ärger. Jetzt geht es in die nächste Runde: In einem Musterverfahren legt ein Autohaus Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zu Rundfunkbeiträgen für Vorführwagen ein.
Ab dem ersten Februar gelten neue Regeln für Unternehmens-Webseiten. Wer noch ahnungslos mit seinem Betrieb im Netz unterwegs ist, für den kann es teuer werden.
Kfz-Innungsbetriebe müssen an den Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnehmen. Darauf weist ZDK-Rechtsexperte Patrick Kaiser hin. Mit den Kfz-Schiedsstellen gebe es eine gute Alternative.
Autohäuser müssen weiterhin für jeden Neuwagen einen Rundfunkbeitrag entrichten. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Sigmaringen in erster Instanz entschieden.
Eine Änderung im Messverfahren lässt den CO2-Ausstoß von Autos ab diesem Jahr steigen. Damit wachsen auch die staatlichen Einnahmen aus der Kfz-Steuer.
Auch auf Seiten, die nur zu Testzwecken erstellt wurden, müssen Autohäuser und Werkstätten Verbrauch sowie C02-Ausstoß angeben. Sonst droht ein teures Urteil, wie jetzt ein Händler schmerzhaft erfuhr.
Gebrauchtwagen
Wird ein Auto als Neu- oder Jahreswagen verkauft, darf es nicht älter als zwölf Monate sein. Bei einem Gebrauchtwagen muss der Käufer jedoch unter Umständen eine lange Standzeit vor der Erstzulassung akzeptieren, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.
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