Überprüft werden soll die Einhaltung der Regeln stichprobenartig im stehenden und fließenden Verkehr. Wie man die Diesel-Fahrzeuge (Euro 1 bis Euro 4), die nicht mehr in die Fahrverbotszonen fahren dürfen, ab dem 1. Januar 2019 kennzeichnen will, steht noch nicht fest. Zwar soll es ein sichtbares Zeichen geben, eine eigene Plakette verbietet allerdings eine nicht bundesweite Regelung.
Damit dürfte die Unterscheidung in der Praxis schwierig werden, erhalten selbst Diesel-Pkw nach Euro 4, der älteren D4 Norm bzw. Euro 3 mit Partikelfilter eine grüne Plakette. Einzig über die Kontrolle der Emissionsklasse im Fahrzeugschein lässt sich die rechtmäßige Einfahrt in die Umweltzonen überprüfen.
35 Prozent aller im Großraum Stuttgart zugelassenen Diesel-PKW fallen unter das Verbot im Stadtgebiet. Sollten die Maßnahmen nichts an der Luftqualität ändern, könnten 2020 auch die Euro-5-Diesel ausgeschlossen werden, die weitere 35 Prozent ausmachen.
(SP-X)