Es herrscht Hochbetrieb im Soforthilfe-Team der Handwerkskammer Region Stuttgart: Um die Flut an eingehenden Soforthilfeanträge der Handwerker aus dem Kammerbezirk zu bearbeiten, hat sich in der vergangenen Woche ein Expertenteam von rund 75 Kammer-Mitarbeitern zusammengefunden. Dies geht aus einer Kammermeldung hervor.
„Wir freuen uns, dass wir bis Dienstagvormittag bereits 1.600 Anträge positiv abschließen und an die L-Bank weiterleiten konnten“, meldete sich Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart, mit einer ersten Zwischenbilanz. Bei der L-Bank handelt es sich um die zuständige Staatsbank für Baden-Württemberg. Erfreut zeigt sich der Kammerchef auch darüber, dass seit dem Wochenende erleichterte Bedingungen bei der Antragsstellung gelten. Die Soforthilfe des Landes werde ohne Prüfung des Privatvermögens oder betrieblich liquider Mittel ausbezahlt, hieß es. Stattdessen müssten Antragssteller nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die Fixkosten des Unternehmens zu decken.
„Für viele unserer Handwerker, die zum Beispiel in der Lebensmittelbranche, den Gesundheitsberufen oder Kfz-Werkstätten arbeiten, geht die tägliche Arbeit weiter – natürlich unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen, wie zum Beispiel dem Mindestabstand“, ergänzte der HWK-Manager. Um die Existenzen dieser Firmen nicht auch noch zu gefährden, sei es besonders wichtig, die regionalen Geschäfte zu unterstützen.
Dreistufige Soforthilfe
Unternehmen aus Baden-Württemberg, die aufgrund der Corona-Krise finanzielle Unterstützung benötigen, können eine einmalige Soforthilfe beantragen. Konkret umfasst dies Soloselbstständige, kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe, die sich in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden.
Die Soforthilfe beläuft sich auf bis zu 9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern, bis zu 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern und bis zu 30.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern.