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Foto: amz – Ingo Jagels
Bei einem beschädigten E-Fahrzeug sind besondere Vorgaben zu beachten. 

Arbeitsschutz

Sicherer Umgang mit dem Stromer

Es ist eine Frage der Zeit, bis die Arbeit an Elektroautos auch für freie Werkstätten zur Normalität wird. Vor allem bei beschädigten Fahrzeugen sind dabei wichtige Sicherheitsvorgaben zu beachten. 

Die Zulassungszahlen zeigen es eindeutig: Immer Mehr Elektro- und Hybridfahrzeuge kommen auf die Straße. Vermehrt sind sie auch in freien Werkstätten anzutreffen. Die einen kommen zur Wartung, die anderen zur Reparatur. Obwohl von den verbauten Hochvolt-Komponenten unter normalen Bedingungen keine elektrische Gefahr ausgeht, ist immer Vorsicht geboten. Erhöhte Aufmerksamkeit sollte besonders Unfallfahrzeugen gelten.

Eines vorweg: ein E-Auto brennt prinzipiell nicht öfter als ein Verbrenner. Bei einem verunfallten Fahrzeug weiß man allerdings nie ganz genau, was passiert ist. Hat die Traktionsbatterie unter Umständen Schaden genommen? Denn bei einer beschädigten Batterie besteht akute Brandgefahr. Brennbare Fahrzeugteile und entweichende Batteriegase der Lithium-Batterie können sich jederzeit entzünden.

Ein verunfalltes E-Auto gehört nicht in die Werkstatt

Es gilt, darauf vorbereitet zu sein und die gesetzlichen Anforderungen für den Umgang mit E-Fahrzeugen zu erfüllen, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und der Arbeitsstättenverordnung ergeben. Zunächst einmal gehört ein verunfalltes Elektrofahrzeug nicht in die Werkstatt. Es gehört nach draußen in Quarantäne mit entsprechenden Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden und allem, was brennen kann.

Darüber hinaus ist ein Fahrzeug vor dem Zugriff fremder Personen zu schützen. Ein Schild, eine Kette oder ein Trassierband reichen dafür aber nicht aus. Der Quarantäneplatz muss abgesperrt, das heißt abgeschlossen sein. Dies gilt unabhängig davon, ob sich das Unfallfahrzeug draußen, in einem Zelt oder einer separaten Halle befindet. Des Weiteren ist für den Quarantäneplatz eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde zu beantragen, da es um den Schutz des Trinkwassers geht.

Weitere Maßnahmen sind zu treffen, wenn ein beschädigtes E-Fahrzeug auf dem Gelände der Werkstatt abgestellt wird: Das Hochvolt-System muss vom Fahrzeug getrennt und sicher gelagert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Lithiumbatterien nicht zusammen mit anderen Gefahrstoffen gelagert werden dürfen. Darüber hinaus ist die Kühlflüssigkeit aus dem Batteriesystem abzulassen. Der Transport eines HV-Systems darf nur als Gefahrgut nach ADR erfolgen. Hinter diesem Kürzel verbirgt sich ein Abkommen über Lagerung, Verpackung, Transport, Sicherung und Kennzeichnung von gefährlichen Gütern im internationalen Verkehr. Derjenige, der das System verpackt, muss nach ADR 1.3 3 (Pflicht zur Unterweisung) geschult sein. Zudem ist darauf zu achten, die HV-Batterie vor dem Transport als solche zu kennzeichnen. Und nie vergessen: der Verlader und der Transportbeauftragte haften mit!

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Foto: amz – Ingo Jagels
Der Schutz der Mitarbeiter hat höchste Priorität. 

Der Unternehmer ist verantwortlich, die in der Arbeitsstättenverordnung enthaltenen Mindestvorschriften für die Sicherheit im Betrieb und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu garantieren. Mitarbeiter schützen und schulen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Vorgesetzten. Gegebenenfalls ist ein Dienstleister zu beauftragen. Wegen der Vielzahl der unterschiedlichen Vorschriften dürfte dies ab einer gewissen Unternehmensgröße wohl der Regelfall sein. Genaues ergibt sich aus der Gefährdungsanalyse und dem daraus folgenden Konzept. Die Berufsgenossenschaften geben dazu weitere Informationen.

Aber wie ist es nun um die Brandgefahr bei Elektroautos bestellt? Zunächst gilt es natürlich, im Vorfeld wirklich alles zu tun, um einen Brand und ein Ausbreiten eines Feuers zu verhindern. Befindet sich das E-Auto in einem separaten Brandabschnitt? Ist kein brennbares Material in der Nähe? Sind die Mechaniker durch die persönliche Schutzausrüstung gesichert? Im Falle eines Falles rät Markus Kothen, Geschäftsführer der Firma Gelkoh aus Hamm, von eigenen Löschversuchen abzusehen, da die Gefahren für Leib und Leben zu groß sind. Daher gilt: Feuerwehr alarmieren, angrenzende Bereiche schützen und andere Personen warnen.

Feuerwehr über Abstellplatz informieren

Vor der Einrichtung der Arbeitsstätte in der Werkstatt ist die Abstimmung mit der örtlichen Polizei und der Feuerwehr hilfreich. Unabhängig von den Vorschriften sollte die Feuerwehr über Abstellplätze von E-Fahrzeugen und Lagerorte von anderen Gefahrstoffen informiert sein. Auch ein Kontakt zu Batterietestzentren, die zunehmend eingerichtet werden, kann wertvoll sein. Ebenfalls empfehlenswert ist eine lokale Gesprächsgruppe. Hier können alle vertreten sein, die sich mit der Elektromobilität beschäftigen.

Nicht zuletzt sind selbst für kleine handelsübliche Batterien und Akkus Sicherheitsbehälter sinnvoll. Ein einfacher Stahlbehälter reicht nicht aus. Brennt eine Batterie, können sich Temperaturen von 600 bis 800 Grad Celsius entwickeln, in der Spitze sogar bis 1.400 Grad. Für die Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Batterien gibt es allerdings bisher noch keine verbindlichen Vorschriften. Daher haben die deutschen Versicherer ein Merkblatt herausgegeben, welches Hinweise zur Schadenverhütung gibt: https://shop.vds.de/de/download/0b024037120d7e2545b91956911b4d67/. (Günther Schmidt)

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