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Zusatzleuchten am Truck sehen nicht nur gut aus, sondern erleichtern vor allem das Fahren, Rangieren und Arbeiten im Dunkeln
Foto: Hella
Zusatzleuchten am Truck sehen nicht nur gut aus, sondern erleichtern vor allem das Fahren, Rangieren und Arbeiten im Dunkeln

Lichttechnik am Nfz

Sehen und gesehen werden

Zusatzleuchten am Truck oder Trailer sehen nicht nur gut aus, sondern erleichtern vor allem das Fahren, Rangieren und Arbeiten im Dunkeln. Doch nicht alles, was die Fahrbahn hell macht, ist auch erlaubt.

Wer häufig im Dunklen arbeitet, braucht gutes Licht. Nachträglich angebrachte Arbeits- und Zusatzscheinwerfer sind deshalb bei Truckern sehr beliebt – speziell, wenn es sich um moderne, lichtstarke LED-Leuchten handelt. Nicht nur Fahrer im Fern- und Baustellenverkehr, die häufig nachts auf unbekannten Straßen oder in unwegsamem Terrain unterwegs sind, wissen kräftiges Licht zu schätzen. Auch beim Rangieren auf schlecht beleuchteten Betriebshöfen und an Arbeitsmaschinen leisten Zusatzleuchten gute Dienste.

Mittlerweile gehören aufgrund der vielfältigen Vorteile Arbeits- beziehungsweise Zusatzscheinwerfer mit LED-Technologie zu den Rennern im Nachrüstgeschäft. LED-Leuchten sind im Vergleich zu herkömmlichen Halogen-Scheinwerfern viel effizienter, zudem erzielen sie eine wesentlich größere Lichtausbeute – und dies bei deutlich geringem Stromverbrauch. Das schont die Fahrzeugbatterie und erlaubt längere Arbeitseinsätze mit Batteriestrom. Außerdem muss der Generator weniger arbeiten, was LED-Leuchtmittel gewissermaßen ‚kraftstoffsparend und umweltfreundlich‘ macht. Die Kraftstoffersparnis macht sich speziell im Fernverkehr positiv bemerkbar. Überdies halten LED-Leuchtmittel nachweislich deutlich länger als herkömmliche, weshalb viele Anbieter sogar von einer ‚Fahrzeug-Lebensdauer-Beleuchtung‘ sprechen.

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Nachträglich angebaute LED-Zusatzscheinwerfer machen selbst unter ungünstigen Bedingungen ‚die Nacht zum Tage‘ und unterstützen ein sichereres Rangieren auf dunklen Betriebshöfen.
Foto: Febi
Nachträglich angebaute LED-Zusatzscheinwerfer machen selbst unter ungünstigen Bedingungen ‚die Nacht zum Tage‘ und unterstützen ein sichereres Rangieren auf dunklen Betriebshöfen.

Nicht alles was schön ist, ist erlaubt

Mit dem simplen ‚Anschrauben‘ irgendwelcher Leuchten ist es allerdings nicht getan, speziell bei Zusatzleuchten an der Front. Denn welche und wie viele Lichtquellen an den Truck dürfen, wie viele Lampen gleichzeitig leuchten können und wie die Leuchten geschaltet werden müssen, ist gesetzlich in diversen EU-Vorschriften geregelt. Diese ECE-Regelungen enthalten einheitliche Vorschriften, welche für die Betriebserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugs relevant sind. Für Zusatzscheinwerfer beispielsweise gelten unter anderem die ECE R10, die ECE R23 und die ECE R48. Die jeweilige Zertifizierung muss auf der Leuchte in Form der Homologationsnummer der betreffenden ECE-Norm vermerkt sein.

Die ECE R10 beschreibt die elektromagnetische Verträglichkeit, während die ECE R23 speziell für Rückfahrscheinwerfer gilt. In der ECE R48 findet sich alles Relevante zur fachgerechten Montage der Front-, Seiten- und Heckbeleuchtung – und zwar abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht. Bei Nutzfahrzeugen zwischen 3,5 und 12 Tonnen beispielsweise sind insgesamt vier Frontscheinwerfer erlaubt. Wiegt der Lkw mehr als 12 Tonnen, dürfen sogar bis zu sechs Frontscheinwerfer verbaut sein, allerdings nur maximal vier davon gleichzeitig leuchten.

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Arbeitsscheinwerfer müssen die ECE R10 ((EMV) erfüllen. Sind sie zudem nach ECE R23 zertifiziert, lassen sie sich auch als Rückfahrscheinwerfer verwenden. 
Foto: Herth+Buss
Arbeitsscheinwerfer müssen die ECE R10 ((EMV) erfüllen. Sind sie zudem nach ECE R23 zertifiziert, lassen sie sich auch als Rückfahrscheinwerfer verwenden. 

Besonders beliebt beim ‚Licht-Tuning‘ sind kreativ rund um Truck und Trailer angebrachte Zusatzleuchten a la ‚Coca Cola-Truck‘. Schwierig wird es, wenn die vorgenommenen ‚Tuningmaßnahmen‘ nicht gesetzeskonform sind und daher keine Zulassung erhalten. Im schlimmsten Fall gefährden sie sogar die Betriebserlaubnis des Gesamtfahrzeugs. Zu solchen problematischen Veränderungen zählen beispielsweise Kühlergrill-Beleuchtungen, beleuchtete Firmen- und Werbeschilder, durchgehende Begrenzungs- und Umrissleuchtbänder sowie Scheinwerfer mit farbigen Leuchtmitteln oder Streuscheiben. Ebenfalls unzulässig sind LED-Lichtleisten und -Leuchten an Windabweisern und Seitenverkleidungen sowie farbige Rundumleuchten, welche nicht dem § 52 Abs. 4 und 11 der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) entsprechen.

Arbeits- und Rückfahrscheinwerfer

LED-Arbeitsscheinwerfer lassen sich auch als Rückfahrscheinwerfer verwenden, wenn sie die Kriterien der ECE R23 erfüllen Dazu gehören unter anderem strenge Ausfallkriterien, definierte Lichtwerte am Boden und ein nach oben begrenzter Lichtwert. Zusätzlich müssen die Leuchten die ECE R48 erfüllen. Überdies ist die Zahl der regulären und der zusätzlichen Rückfahrleuchten von der Fahrzeugklasse abhängig, zudem gelten bestimmte Positionen, Maße und Winkel. Reguläre Rückfahrleuchten dürfen außerdem nur bei eingelegtem Rückwärtsgang und fahrbereitem Fahrzeug leuchten.

Bei der elektrischen Schaltung von Zusatzscheinwerfern gibt es allerdings Besonderheiten, wobei immer ein eigener Schalter vorgeschrieben ist. Beispielsweise dürfen an der Fahrzeugseite angebaute Leuchten bei Fahrmanövern in Fahrtrichtung bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 10 km/h brennen. Voraussetzung ist auch hier ein separater, handbetätigter Schalter zum An- und Ausschalten. Die Leuchten dürfen auch dann noch leuchten, wenn der Rückwärtsgang herausgenommen wurde. Allerdings müssen sie – unabhängig von der Stellung des Schalters – automatisch ausgehen, sobald die Vorwärtsgeschwindigkeit mehr als 10 km/h beträgt. Und sie müssen ausgeschaltet bleiben, bis der Fahrer sie erneut aktiviert.

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Umrissleuchten mit integriertem optischen Rückfahrsensor helfen Schäden beim Rangieren zu vermeiden. Das Einlegen des Rückwärtsgangs aktiviert das System.
Foto: Herth+Buss
Umrissleuchten mit integriertem optischen Rückfahrsensor helfen Schäden beim Rangieren zu vermeiden. Das Einlegen des Rückwärtsgangs aktiviert das System.

Schutzart beachten

Für den Anbau von reinen Arbeitsscheinwerfern gibt es nur wenige Vorschriften: Die Lichtquellen müssen nach ECE R10 zertifiziert sein und dürfen quasi beliebig am Fahrzeug angebracht werden, da sie ja ein besseres und sichereres  Arbeiten mit und rund um das Fahrzeug herum unterstützen sollen. Allerdings ist der Betrieb von Arbeitsscheinwerfern im ‚normalen‘ Straßenverkehr verboten, sie dürfen auch nicht mit Rückfahrscheinwerfern oder anderen Leuchten zusammen geschaltet werden. Stichwort ‚separater Schalter‘.

Bei Zusatzlichtquellen sollte der Anbauer zudem auf die Schutzart achten, da diese praktisch die Haltbarkeit des betreffenden Produkts bestimmt. Bei Leuchten nach Schutzart IP67 beispielsweise ist das Gehäuse gegen das Eindringen von Staub und Feuchtigkeit geschützt, wobei eine Wasserdichtigkeit gegen Spritzwasser sowie bei temporärem Eintauchen bis zu einem Meter Wassertiefe gegeben ist. Allerdings reicht die Abdichtung nicht aus, um dem gezielten Strahl eines Hochdruckreinigers standzuhalten. Für Baustellenfahrzeuge und Lkw, die häufig mit dem Hochdruckstrahler ‚bearbeitet‘ werden, ist deshalb die Schutzart IP69K besser geeignet. Analog den Vorgaben der verschieden ECE gibt es auch für die IP-Einstufung eindeutige Kriterien.

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Wird das Fahrzeug häufig mit dem Hochdruckstrahler gereinigt, sollten nachträglich angebrachte Rückfahrscheinwerfer unbedingt die Schutzart IP69K erfüllen.
Foto: Febi
Wird das Fahrzeug häufig mit dem Hochdruckstrahler gereinigt, sollten nachträglich angebrachte Rückfahrscheinwerfer unbedingt die Schutzart IP69K erfüllen.

Spezielle Zusatzleuchten

Beschädigte Trailer-Heckleuchten gehören in Nutzfahrzeug-Werkstätten zum Tagesgeschäft – und zu den größten Ärgernissen kostenbewusster Fuhrparkmanager. Für diese Klientel hat die BPW-Tochter ‚Ermax‘ seit geraumer Zeit eine nach eigenem Bekunden ‚unkaputtbare‘ LED-Heckleuchte mit dynamisch intermittierendem Blinklicht im Sortiment. Die Leuchte integriert in ihrem ‚hammerharten‘ Slimline-Gehäuse sieben Funktionen, etwa die Ausfallkontrolle von Blink- und Bremslicht sowie die Steuerung der Blinkfunktion der Seitenmarkierungsleuchten. Um das Attribut ‚hammerhart‘ tatsächlich zu erfüllen, besteht das Gehäuse aus besonders schlagzähem Polycarbonat, welches nach Unternehmensangaben eine 17-fach höhere Schlagfestigkeit besitzt als übliche Acryl- oder ABS-Werkstoffe.

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Ewiges Licht: Das besonders schlagzähe Polycarbonat soll die ‚TM 10 SlimLine’-LED-Heckleuchte nahezu ‚unzerstörbar‘ machen. 
Foto: BPW/Ermax 
Ewiges Licht: Das besonders schlagzähe Polycarbonat soll die ‚TM 10 SlimLine’-LED-Heckleuchte nahezu ‚unzerstörbar‘ machen. 

Speziell für Winterdienst- Bau- und Landwirtschaftsfahrzeuge, die auch bei Eis und Schnee eingesetzt werden, gibt es ‚winterfeste‘ LED-Haupt- und Arbeitsscheinwerfer. Deren Clou ist laut Anbieter Herth + Buss ein patentierter Schneeschmelz- und Vereisungsschutz, welcher auch während der Einsatzfahrten Eis und Schnee auf den Lampen verhindern soll, indem die Linse erwärmt wird. Denn im Gegensatz zu herkömmlichen Leuchtmitteln produzieren LED kaum Abwärme, welche die Anlagerung von Eis und Schnee verhindern würde.

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Speziell für Winterdienstfahrzeuge gibt es LED-Leuchten mit patentierter ‚Snow Melt‘-Technologie. Sie erwärmt die Linse und soll die Leuchten während der Fahrt eis- und schneefrei halten.
Foto: Herth + Buss
Speziell für Winterdienstfahrzeuge gibt es LED-Leuchten mit patentierter ‚Snow Melt‘-Technologie. Sie erwärmt die Linse und soll die Leuchten während der Fahrt eis- und schneefrei halten.

Stolpersteine beim Umrüsten

Beim Umrüsten älterer Lkw- und Trailer von Leuchten mit herkömmlichen Leuchtmitteln auf solche mit moderner LED-Technik kann es bisweilen Probleme geben, welche aber meist einfach zu lösen sind. Häufig reklamiert das Lichtausfall-Kontrollsystem im Bordcomputer der Zugmaschine nach dem Anbau von LED-Leuchten, dass diverse Lichtfunktionen nicht ordnungsgemäß arbeiten, beispielsweise Blinker oder Bremsleuchten. Das liegt daran, dass LED im Vergleich zu herkömmlichen ‚Glühbirnen‘ deutlich weniger elektrische Energie benötigen, zudem ist ihr elektrischer Widerstand wesentlich geringer. Dadurch ‚erkennt‘ das Kontrollsystem ein vermeintlich defektes Leuchtmittel und aktiviert die Kontrollleuchte im Display des Bordcomputers. Wenn LED-Leuchten lediglich blinken beziehungsweise flackern oder überhaupt nicht funktionieren, hat dies seine Ursache ebenfalls in einer ‚Irritation‘ des Kontrollsystems beziehungsweise des Can-Bus-gesteuerten Lichtmoduls der Zugmaschine.

Abhilfe bei Zugfahrzeugen mit herkömmlicher Lichtanlage lässt sich auf unterschiedliche Weise schaffen. Die einfachste Lösung sind spezielle Lastwiderstände, welche in den Kabelstrang zur LED-Leuchte eingelötet werden. Eleganter, dauerhafter und professioneller sind – abhängig von der Anzahl der festgestellten Fehlfunktionen – allerdings mikroprozessorgesteuerte i-LS-Relais, spezielle LED-Kontrollboxen oder komplette CAN-Bus-Verdrahtungsmodule. Während i-LS-Relais für einzelne LED gedacht sind, eignen sich LED-Kontrollboxen und CAN-Bus-Module für die nachträgliche fachmännischen Trailer-Verkabelung. Die sicherste Lösung ist allerdings, gleich beim Kauf auf CAN-Bus-taugliche Produkte zu achten, welche über eine integrierte Elektronik verfügen, so dass Probleme mit dem Lichtkontroll-System erst gar nicht entstehen.

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‚Licht-Tuning‘ liegt im Trend. Für das Anbringen und die elektrischen Schaltung der diversen Zusatzleuchten gelten allerdings die strengen Vorschriften der ECE R48.
Foto: Hella
‚Licht-Tuning‘ liegt im Trend. Für das Anbringen und die elektrischen Schaltung der diversen Zusatzleuchten gelten allerdings die strengen Vorschriften der ECE R48.
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