Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit dem teilweise eingeschränkten Zugang zu Onboard-Diagnose-Systemen (OBD) von Fahrzeugen befasst und stuft die Praxis einiger Autobauer als rechtswidrig ein. Dies geht aus einer Pressemeldung von Carglass hervor. Die Belron-Tochtergesellschaft strengte mit ATU im Juni 2022 eine Klage beim Landgericht Köln gegen OBD-Sperren (Security Gateway; SGW) seitens der Stellantis-Tochter FCA an. Da die Fragestellung EU-Recht betraf, wurden die Luxemburger Richter tätig (wir berichteten).
ATU und Carglass begrüßen das Urteil als das Ende der „wettbewerbswidrigen Hindernisse, die Fahrzeughersteller eingeführt haben“ und erwarten einen besseren Zugriff auf notwendige Fahrzeugdaten für unabhängige Kfz-Serviceanbieter. Jean-Pierre Filippini, Geschäftsführer von Carglass Deutschland, fordert, „dass die Fahrzeughersteller jetzt die Auslegung der Vorschriften durch den EuGH respektieren und alle Beschränkungen des Zugriffs auf den OBD-Port sofort beseitigen.“ Aktuell müssen sich Servicebetriebe beispielsweise bei der Rekalibrierung von Fahrerassistenzsystemen – etwa nach dem Austausch der Windschutzscheibe – im OE-Portal registrieren sowie kostenpflichtige Lizenzen oder Token erwerben, um den Auftrag zu erledigen.
Datenzugang als Prozess
Auch der ZDK beurteilt die aktuelle Rechtsprechung positiv, weist jedoch auf den Zielkonflikt zwischen der IT-Sicherheit von Fahrzeugen und einer fairen Diagnosepraxis hin. Das Urteil ist ein notwendiger Schritt auf dem Weg zur sektorspezifischen Gesetzgebung für den Zugang zu Fahrzeugdaten. Man muss Fragen der Cybersecurity und des fairen Wettbewerbs im Reparaturmarkt unter einen Hut bringen, erinnert ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel: „In einer solchen Regulierung [sektorspezifische Gesetzgebung; Anm. d. Red.) können geeignete Maßnahmen geschaffen werden, die unter Einhaltung höchstmöglicher Schutzvorgaben einen fairen Wettbewerb im Reparaturmarkt ermöglichen.“
Ein weiterer Aspekt ist die Vereinheitlichung der OBD-Sperren. Aktuell nutzen beispielsweise Stellantis, Renault, Volkswagen oder Mercedes-Benz unterschiedliche Verschlüsselungstechnologien. Dadurch verkompliziert sich aber die Arbeit in den Werkstätten. Laut ZDK könnte das Urteil des EuGH auch hier einen bedeutenden Beitrag leisten und den Weg „für herstellerübergreifende Lösungen“, ebnen.
TIPP: Sie interessieren sich für Reparaturtipps, technische Hintergründe und nützliche Werkzeuge? Der amz.de-Newsletter informiert Sie zweimal wöchentlich. Jetzt gleich anmelden!