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Foto: Trainmobil

Diesel-Fahrverbote

SCR Nachrüstungen – Eine Übersicht

Nachdem der Diesel-Skandal bekannt wurde, dauerte es nicht lange, bis erste Anbieter die Prototypen für SCR-Nachrüstanlagen präsentierten und deren Wirkung mit Prüffahrten untermauerten. Bis zur Freigabe durch das KBA dauerte es lange – nun sind die System verfügbar. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur SCR-Nachrüstung.

Welche Fahrzeuge können nachgerüstet werden?

Die Hardwarenachrüstungen sind für Diesel-Fahrzeuge gedacht, die die Euro-5-Abgasnorm (5a und 5b) ab Werk erfüllen und noch keinen SCR-Katalysator besitzen. Verbaut wurde die Euro-5-Technik von 2007-2017– die ältesten betroffenen Fahrzeuge sind zum heutigen Tag mehr als 10 Jahre alt, die jüngsten wenigstens fünf Jahre. Die Nachrüstsätze werden von den Herstellern allerdings nur für die meistverkauften Volumenmodelle angeboten. In der Regel sind das die beliebten Vierzylindervarianten. Für manche Sechszylinder-Diesel sind Nachrüstlösungen derzeit noch in der Entwicklung oder warten auf die Freigabe der ABE durch das KBA.

Erhält ein nachgerüstetes Fahrzeug eine neue Euro-Norm?

Nein. Ein Fahrzeug, das mit einer SCR-Anlage nachgerüstet wurde, reduziert nur die Stickoxide auf das Maß der Euro-6-Norm (oder besser). Das Fahrzeug wurde jedoch nie nach der Euro-6 geprüft, auch andere Parameter (CO2-Ausstoß, Verbrauchsmessung, Steuerklasse) für die Euro-Norm wurden nicht verändert. Die Einstufung nach dem Emissionskatalog bleibt daher gleich, die Fahrzeuge bekommen lediglich eine Ausnahmegenehmigung, um trotz Fahrverbot in betroffenen Gebieten fahren zu dürfen. Diese Genehmigung wird ausschließlich im Fahrzeugschein vermerkt. Offizielle Zahlen dazu gibt es nicht. Das Kraftfahrtbundesamt erklärte auf Anfrage der amz-Redaktion, keinerlei Statistik über die Anzahl nachgerüsteter Diesel-Pkw zu erheben.

Was ist aus der „Blauen Plakette“ geworden?

Die (Nachrüst-)Industrie hätte sie gerne gehabt, um die Verhältnisse von Euro-5, Euro-5-nachgerüstet und Euro 6 zu klären, politisch ist die Blaue Plakette aber derzeit nicht gewollt. Somit hat ein Euro-4-Diesel mit DPF die gleiche grüne Plakette wie ein Euro-5-Diesel, wie ein nachgerüstetes Fahrzeug oder ein brandneues Modell mit Euro-6d-Temp nach WLTP. Die Verwirrung beim Fahrer ist also perfekt.

Eine blaue Plakette wäre daher die einfache und konsequente Weiterführung der bisherigen Umweltzonen gewesen, die auch durch die Ordnungsämter und die Polizei einfach zu kontrollieren gewesen wäre. Stand heute ist dies nicht absehbar, da politisch vor allem E-Fahrzeuge in den Markt gebracht werden sollen.

Wer darf nachrüsten?

In der Theorie darf jede Werkstatt, die berechtigt ist, eine Abgasuntersuchung durchzuführen, die Nachrüstung durchführen. Abweichend davon kann die Nachrüstung auch von einer anderen Stelle durchgeführt werden. Dann muss der ordnungsgemäße Einbau aller Teile und die einwandfreie Funktion durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen bestätigt werden.

Die Nachrüsthersteller halten jedoch ihre Hand über ihre Lösungen und bieten diese auf Grund der Komplexität und der gesetzlichen Anforderung (fünf Jahre oder 100.000 km Funktionsgarantie) nicht jeder Werkstatt frei zum Verkauf an. Dr. Pley und HJS behalten sich vor, dass nur autorisierte Betriebe den Einbau vornehmen dürfen. Bei Twintec und Oberland Mangold dürfen nur autorisierte Vertragswerkstätten den Einbau durchführen. Das bedeutet im Klartext, dass freie Werkstätten die Systeme nur dann verbauen können, wenn Sie von einem der Anbieter als Partner anerkannt wurden und auf die entsprechenden Systeme geschult worden sind. Da die Hersteller lieber wenige, aber sorgfältig ausgewählte Kompetenzpartner in den Regionen haben, wird dieses Geschäft an einem Großteil der freien Werkstätten vorbeigehen. Für eine Partnerschaft mit dem jeweiligen Hersteller kann man sich auf den Webseiten der Unternehmen registrieren und bewerben.

Förderprogramme und Kosten

Aktuelle Förderprogramme für Privatfahrzeuge können nur vom Fahrzeughalter beantragt werden. Hier muss aber genau geprüft werden, wann das Fahrzeug gekauft und in welchem Ort es zugelassen wurde. Für eine Bewilligung des Antrags müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. So muss das Auto vor dem 2.Oktober 2018 auf den aktuellen Fahrzeughalter zugelassen worden sein. Auch muss der Fahrer einen ständigen Wohnsitz in einer der Schwerpunktregionen oder deren angrenzenden Landkreise haben. Die Kosten dieser Nachrüstung pendeln zwischen 3.000 und 4.000 Euro brutto inklusive Einbau, wovon die Hersteller bis zu 3000 Euro übernehmen – die Differenz muss der Kunde selbst zahlen, eine Auszahlung im Falle einer günstigeren Nachrüstung gibt es nicht. BMW sträubt sich gegen Nachrüstungen an Bestandsfahrzeugen und verweist auf Rabatte bei Neuwagen – in der Konsequenz bedeutet das, dass manches Daimler-Autohaus nun BMW mit Drittanbieter-SCR-Technik ausstattet. Für Pendler und Schwerbehinderte gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die sich nach Strecke und oder Wohnort richten und im Detail zu erfragen sind.

Im Vorfeld sollte mit dem Fahrzeughalter genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt werden. Wird nach dem Einbau der Antrag abgelehnt, bleibt der Kunde auf den Material- und Einbaukosten sitzen. Deswegen liegt das Augenmerk bei der Nachrüstung nicht unbedingt auf dem Einbau, sondern auf einer kompetenten Fachberatung im Vorfeld.

Für gewerblich genutzte Liefer- und Handwerkerfahrzeuge mit einem Gewicht von 2,8 bis 7,5 Tonnen gibt es zudem einen Fördertopf des Bundes in Höhe von 300 Millionen Euro. Hier können die Betriebe, die Innerhalb eines Dieselfahrverbots (NO2-Belastung höher als 45µg/m³) ihren Sitz haben, Förderungen für die Nachrüstung ihrer Fahrzeuge beantragen. Hier liegt die Förderung zwischen 3.600 Euro für die „leichten“ Nutzfahrzeuge und bis zu 4.800 Euro für die schweren Fahrzeuge. Hier liegt das Augenmerk der Hersteller auf der „Sprinterklasse“ und den entsprechenden Motorisierungen.

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