Teilegroßhandel

Reparaturklausel: „Gewinner wären die Verbraucher“

Die deutsche Bundesregierung hat einen Vorstoß zur Liberalisierung des Marktes für sichtbare Kfz-Ersatzteile unternommen – endlich. Der Gesamtverband Autoteilehandel e.V (GVA) sieht die Politik damit zumindest auf dem richtigen Weg.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) legte am 11. September einen sogenannten Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs“ vor, der auch Änderungen im deutschen Designgesetz vorsieht. Dort soll es künftig eine „Reparaturklausel“ geben, damit sichtbare Teile an Fahrzeugen, für die deren Hersteller in der Regel einen Designschutz haben, auch von Drittanbietern hergestellt und vertrieben werden dürfen.

Hartmut Rhl, Prsident des GVAFoto: GVA

Der GVA kämpft schon viele Jahre gegen das Designmonopol der Hersteller. Für den unabhängigen Autoteilehandel wäre eine entsprechende Marktöffnung für die sichtbaren Autoteile wertvoll: Auf immerhin rund 3 Mrd. Euro bzw. ein Viertel des jährlichen Gesamtumsatzes am Ersatzteilmarkt, so schätzt der GVA, beläuft sich der Anteil der sichtbaren Karosserie- und karosserieintegrierten Ersatzteile wie Motorhauben, Scheinwerfer, Rückleuchten, Kotflügel, Scheiben oder Außenspiegel. Das sind die Produkte, auf die die Hersteller einen Designschutz beantragen können, was unabhängige Marktteilnehmer von deren Produktion und Vertrieb ausschließt.

Die Reparaturklausel soll den Schutz „für ein Design, das als Bauelement eines komplexen Erzeugnisses mit dem Ziel verwendet wird, die Reparatur dieses komplexen Erzeugnisses zu ermöglichen, um diesem wieder sein ursprüngliches Erscheinungsbild zu verleihen“, künftig aufheben. Wermuttropfende Einschränkung: Das soll „nicht für bestehende Rechte aus einem eingetragenen Design, die vor dem Datum des Inkrafttretens angemeldet oder eingetragen wurden“, gelten.

GVA-Präsident Hartmut Röhl begrüßt die Initiative der Bundesregierung ausdrücklich und sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung: „Die Einführung der Reparaturklausel würde Fahrzeugherstellern die Möglichkeit der Bildung von Monopolen im Kfz-Ersatzteilmarkt nehmen“. Aber damit die Verbraucher im vollen Umfang von einer Liberalisierung profitieren können, hält Röhl es für unabdingbar, „dass keine Ausnahmen gemacht werden und der gesamte Kraftfahrzeugbestand von der Regelung erfasst wird.“

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