Image
AdobeStock_295760394.jpeg
Foto: tippapatt - stock.adobe.com

Betriebsübergabe Teil 2: Verkauf

Nicht nur eine Frage des Preises

In Fortsetzung des Artikels aus der Mai-Ausgabe zur Fortführung eines Unternehmens innerhalb der Familie soll nun der Verkauf an Dritte näher beleuchtet werden.

Gleich zu Beginn eine wichtige Feststellung: Der Verkauf eines Unternehmens sollte nur dann angestoßen werden, wenn eine Übergabe innerhalb der Familie nicht möglich ist und auch eine Interimslösung wie die Verpachtung nicht in Frage kommt. Insbesondere Unternehmen, die sich bereits seit mehreren Generationen im Besitz der Familie befinden, tun sich oftmals schwer mit einem Verkauf an Dritte, denn ein Verkauf ist gleichbedeutend mit einem Schlussstrich und dem Ende einer langen Familientradition. Nachstehend sollen die unterschiedlichen Möglichkeiten des Verkaufs an Dritte umrissen werden.

Verkauf an einen Mitarbeiter

Bei einem Verkauf an Dritte muss es sich nicht zwangsläufig um einen zuvor unbekannten Käufer handeln. Nicht selten haben langjährige Mitarbeiter ein Interesse an der Fortführung des Unternehmens in eigener Hand. Da die Betriebsabläufe bekannt sind, hat dies den Vorteil, dass die Übergangsphase kurz gehalten werden kann. Auch aus Sicht des Kunden ändert sich im Kontakt zum Unternehmen meist nur wenig.

Oftmals haben Unternehmer Schwierigkeiten, sich ihrer Firma emotional zu trennen. Ein Verkauf an einen Mitarbeiter dürften viele aber als weniger problematisch empfinden. Auch kann eine Übergangszeit vereinbart werden, ohne dass die Betriebsabläufe gestört werden. Beide Parteien kennen sich in der Regel seit vielen Jahren, so dass ein „kalter Schnitt“ ausbleibt. Nicht selten profitiert der Erwerber sogar von den Erfahrungen des Verkäufers, kann aber gleichzeitig eigene Abläufe einführen, ohne den Betrieb ins Stocken geraten zu lassen.

Ebenso ist es möglich, den Verkauf über einen zeitlichen Rahmen zu strecken und Anteile in Stücken zu verkaufen. Dies bedeutet aber auch, dass der Inhaber an Einfluss verliert. Diese Option ist also nur dann von Vorteil, wenn Einigkeit zwischen Käufer und Verkäufer besteht.

Verkauf an Dritte

Kommen ein Verkauf an Mitarbeiter oder eine Interimslösung nicht in Betracht, bleibt nur die Veräußerung an einen Dritten. Ein Rückkauf ist dann in der Regel ausgeschlossen, auch wird das Unternehmen gegebenenfalls nicht mehr wie gewohnt weitergeführt. Aufgrund der Endgültigkeit dieses Schrittes sollte die Entscheidung über einen Unternehmensverkauf sehr sorgfältig überlegt und im Familienkreis besprochen werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass es noch  jüngere Familienmitglieder gibt, die sich noch nicht vollständig im Klaren über ihre berufliche Zukunft sind.

In einem solchen Fall käme auch die Unternehmenspacht in Betracht. Dabei pachtet ein anderer Unternehmer bzw. ein anderes Unternehmen den gesamten Geschäftsbetrieb und führt diesen fort, ohne dass dafür Anteile verkauft werden müssten. Diese Variante bietet sich an, wenn Familienmitglieder noch recht jung sind und eine Entscheidung über die Fortführung des Unternehmens erst in einigen Jahren gefällt werden kann. Die Unternehmenspacht schließt einen anschließenden Verkauf an den Pächter oder einen Dritten nicht aus.

Vorbereitung und Verkaufsprozess

Ist die Entscheidung über den Verkauf gefallen und ein Käufer gefunden, gilt es Vorbereitungen zu treffen. Hierbei bedarf es besonderer Expertise, die meist nicht im Unternehmen oder im Gesellschafterkreis zu finden ist. Externe Berater können dazu beitragen, einen Interessenausgleich zu erwirken. Auch können sie bei Spannungen zwischen den Parteien vermitteln, denn derartige Transaktionen sind nicht selten emotional belastend. Zudem ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Beratern zusammenzusetzen, um einen strukturierten und am Ende erfolgreichen Verkaufsprozess vorbereiten zu können.

Unter Umständen ist es vor dem Verkauf notwendig, den Gesellschafterkreis umzustrukturieren. Ratsam ist es, eine verbindliche und effektive Vereinbarung unter den Gesellschaftern zu treffen. Dies gilt besonders, wenn es sich um einen größeren Personenkreis handelt. Um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden empfiehlt es sich in diesem Fall, zwei bis drei Verhandlungsführer zu bestimmen. Wichtig ist es, intern bereits die notwendigen Dokumente wie Gesellschafterbeschlüsse oder Bilanzen vorzubereiten.

In die Überlegungen sollte man ferner mit einbeziehen, welche Art von Unternehmensverkauf angestrebt wird. Sollen nur Teile des Unternehmens verkauft werden? Möchte man bestimmte Bereiche in der Familie behalten? Dabei kann sinnvoll sein, eine Trennung zwischen Verkäufersphäre und Zielunternehmen herbeizuführen. So können bei einem Asset Deal bestimmte Unternehmensteile beim Rechtsträger verbleiben. Ist der Verkäufer mit dem Zielunternehmen durch Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge verbunden, gilt es diese zu beenden. Das gilt auch für sogenannte Patronatserklärungen. Letztere können zu erheblichen Problemen beim Verkauf führen.

Kaufpreisverhandlung

Hier ist zunächst zwischen Preis und Wert zu unterscheiden. Der Preis ist das, was der Käufer zahlt. Der Wert eines Unternehmens kann davon deutlich abweichen. Zur Ermittlung des Unternehmenswertes wurden unterschiedliche Methoden entwickelt, die hier jedoch nicht näher beleuchtet werden sollen. Um eine realistische Vorstellung zu entwickeln, sollte auch hier Expertenrat eingeholt werden.  

Der Kaufpreis wird entweder als ein Festkaufpreis vereinbart oder als ein variabler Wert. Letzteres insbesondere dann, wenn sich die Kaufpreisfindung auf einen Stichtag bezieht und Faktoren noch unbekannt sind bzw. eine Verringerung des Unternehmenswertes zu befürchten ist. Besteht zwischen den Parteien Einigkeit über Kaufpreis und Vertrag, kann der Unternehmensverkauf abgewickelt werden. Hierfür sind ggf. noch Handlungen gegenüber dem Handelsregister erforderlich wie die Eintragung des neuen Gesellschafters, die Löschung des alten Gesellschafters sowie haftungsrechtliche Fragen gemäß § 25 HGB.

Image
Bei Gründung oder Übernahme eines Kfz-Betriebes ist die kaufmännische Führung mindestens genauso wichtig wie das Know-how unter dem Auto.

Betrieb & Marketing

Mutige Leistungsträger

Schritt für Schritt zum eigenen Kfz-Betrieb: Was Entschlossene zum Start respektive zur Übernahme eines Unternehmens brauchen und wie sich der Markt für Gründer aktuell darstellt. Teil 2 unserer Gründerserie.

    • Markt, Organisationen und Verbände
Image

Qualität ist Mehrwert Roadshow 2023

Werkstätten setzen bei Ersatzteilen, Service und Personal auf Qualität

Die Roadshow von Qualität ist Mehrwert machte Ende November Station bei sieben freien Werkstätten Nordrhein-Westfalens. Von Düsseldorf bis Bochum und von Hamminkeln bis Meschede suchte das Roadshow-Team den Dialog mit Kfz-Meistern und Mitarbeitern zu den wichtigsten Zukunftsthemen der Branche.

    • Organisationen und Verbände, Unternehmensführung
Image

Corona-Krise

Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Die aktuelle Ausnahmesituation stellt die Unternehmen im Kfz-Gewerbe vor eine schwere Belastungsprobe. Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen gibt jetzt der Zentralverband des Kfz-Gewerbes (ZDK).

    • Unternehmensführung, Recht und Finanzen
Image
Das ist das Ziel: Ein motivierter und gut ausgebildeter Mitarbeiter in der Werkstatt.  

Attraktive Betriebe finden leichter Personal!

Vom demographischen Wandel wurde jahrelang geredet – mittlerweile ist er in der Wirtschaft angekommen. Es wird zunehmend schwer, geeignetes Personal zu finden. Die Berater von BBE Automotive geben Betrieben wertvolle Tipps, wie sie sich auf dem Arbeitsmarkt besser positionieren können.

    • Unternehmensführung