Image
Wer ab dem 1. Januar 2023 ein neues Scheinwerfereinstellgerät kauft, sollte genau hinsehen. Es gelten neue Baumusterbestimmungen.
Foto: ProMotor
Wer ab dem 1. Januar 2023 ein neues Scheinwerfereinstellgerät kauft, sollte genau hinsehen. Es gelten neue Baumusterbestimmungen.

Neue Baumustergenehmigung

Neue SEP-Richtlinie ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 greift die neue Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfereinstellprüfgeräten (SEP). Die Regelung gilt für alle ab diesem Datum hergestellten Geräte.

Wer ab dem kommenden Jahr ein Scheinwerfereinstell(-Prüf)gerät kaufen will, muss genauer hinschauen: Geräte, die bereits produziert wurden, dürfen noch zwölf Jahre lang verwendet werden, ganz neue Exemplare mit Produktionsdatum ab 2023 müssen neue, strengere Auflagen erfüllen, so der TÜV Nord.

„Es ist sehr wichtig, sich Produktionsdatum und Baumusterzulassung bei der Bestellung anzusehen, oder dies mit dem Lieferanten zu besprechen“, sagt Dr. Malte Sommer, Leiter Kalibrierlabor bei TÜV Nord. Alle Scheinwerfergeräte, deren Produktionsdatum vor dem 1. Januar 2023 liegt und die über eine Baumusterfreigabe nach der „Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten“ vom 25.09.1981 fallen unter den Bestandsschutz, sofern sie noch über eine aktuelle Kalibrierung verfügen.

Neugeräte, die ab dem Januar 2023 hergestellt werden, besitzen nur noch eine zeitlich begrenzte Baumusterfreigabe von lediglich fünf Jahren. Anschließend muss der Hersteller eine erneute Baumusterprüfung durchführen lassen, damit die Geräte weiterhin für den Einsatz bei der Hauptuntersuchung zugelassen sind. Die Baumusterfreigabe betrifft jedoch nur die Hersteller von Neugeräten, SEP im Bestand dürfen auch nach dem Ablauf der Freigabe genutzt werden, allerdings dürfen sie nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden.

Geräte von vor 1981 nicht mehr zulässig

Für viele „alte Eisen“ unter den Scheinwerfereinstellgeräten endete 2021 die Betriebsdauer endgültig. Dies betrifft alle Geräte, die vor der Richtlinienfassung 1981 in Verkehr gebracht wurden. Gemäß der „Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräte“ aus dem Vekehrsblatt 17 vom 15. September 2020 ist ihre Betriebsdauer mit dem vergangenen Jahr abgelaufen. In der Praxis dürfte dies kein allzu großes Problem darstellen, da vierzig Jahre Werkstattbetrieb auch an einem SEP sicherlich nicht spurlos vorbei gegangen sind.

Allgemein gilt, dass Scheinwerfereinstellprüfsysteme, bestehend aus Lichteinstellgerät und Aufstellfläche, vor Erstinbetriebnahme und anschließend mindestens alle 24 Monate kalibriert werden müssen. Auch nach jedem Eingriff in die Messwertaufnahme ist eine Rekalibrierung notwendig. Dabei wird unter anderem auch die Gültigkeit der Baumusterzulassung überprüft. Alle Scheinwerfereinstellprüfsysteme, die im Rahmen der HU eingesetzt werden, müssen zum Zeitpunkt der Prüfung einen gültigen Kalibriernachweis vorweisen.

„Die Überprüfung der Gültigkeit der Baumusterzulassung von SEP im Rahmen der Kalibrierung, hat in diesem Jahr bereits eine deutlich höhere Bedeutung gewonnen. Auch merken wir, dass sich die Hersteller aufgrund der Änderungen ab nächstem Jahr intensiv mit diesem Thema beschäftigen“, betont Sommer vom TÜV Nord. Als benannte Prüfstelle führt der TÜV Nord alle Baumusterzulassungen für Scheinwerfereinstellprüfgeräte nach der neuen Richtlinie durch. Zusätzlich werden akkreditierte Kalibrierungen für nahezu alle gängigen Scheinwerfereinstellprüfgeräte, sowohl analog als auch digital, angeboten.

TIPP: Sie interessieren sich für Reparaturtipps, technische Hintergründe und nützliche Werkzeuge? Der amz.de-Newsletter informiert Sie zweimal wöchentlich. Jetzt gleich anmelden!

 

Image

ASA Verband

Scheinwerfereinstellgeräte: Neue Richtlinie ohne Klarheit

Mit Verkehrsblatt 17/2020 vom 15. September hat die Bundesregierung die finale und damit Gesetzeskraft erlangende Fassung der Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfereinstellprüfgeräten verabschiedet. Diese ersetzt die längst zur Novellierung überfällige und mittlerweile seit 39 Jahren gültige Fassung aus dem Jahr 1981.

    • Scheinwerfereinstellung, Werkstatt-Ausrüstung
Image
Der EA 189 – der Motor des Anstoßes wurde millionenfach verbaut. 

Thermofenster nicht zulässig

Deutsche Umwelthilfe gewinnt Grundsatzklage gegen KBA

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) muss erneut mehrere Millionen VW-Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückrufen. Nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts sind die sogenannten Thermofenster unzulässig. Die bewilligten Abschalteinrichtungen müssen entfernt werden.

    • Abgasuntersuchung, Markt
Image

Leuchtmittel

Blender, Blindgänger und gute Leuchten

Wer eine H7-Lampe kauft, kann danebengreifen - und mit schlechten Leuchtmitteln im Dunkeln tappen oder den Gegenverkehr blenden. Unser Test im Dekra-Labor zeigt teils Erstaunliches.

    • Scheinwerfereinstellung
Image
Halogen_LED.jpeg

Scheinwerfereinstellung

H7-LED zum Nachrüsten: Nightbreaker LED

Gerade beim Gebrauchtwagenkauf achten viele Käufer auf Xenon- oder LED-Scheinwerfer. Nun gibt es mit den Osram-Nightbreaker-LED auch  LEDs im H7 Format zum Nachrüsten – wir haben sie ausprobiert.

    • Scheinwerfereinstellung