Die Reparaturklausel würde den Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile liberalisieren, was zu mehr Wettbewerb und damit zu sinkenden Preisen für Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Stoßfänger, Scheinwerfer oder Rückleuchten führen könnte, heißt es in einer Pressemitteilung. Der GVA, der sich seit Jahren für die Einführung der Reparaturklausel einsetzt, will sich beim Zustandekommen einer Großen Koalition weiterhin für die schnellstmögliche Umsetzung der von den Parteien verabredeten Änderungen im Designrecht stark machen.
Der GVA kritisiert, dass Fahrzeughersteller in Deutschland bei sichtbaren Karosserie- und karosserieintegrierten Ersatzteilen von Monopolrechten profitieren, wenn sie für diese Produkte ein Design anmelden. Diese Praxis gehe klar zu Lasten des Autofahrers. „Damit werden die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Kfz-Ersatzteilmarktes von einem wichtigen Produktsegment ausgeschlossen, in dem rund 25 bis 30 Prozent des Gesamtumsatzes im Kfz-Ersatz- und Verschleißteilmarkt erzielt werden", erklärt GVA-Präsident Hartmut Röhl. "So werden nicht nur Arbeitsplätze bei Kfz-Teileherstellern, dem freien Kfz-Teilegroßhandel und freien Werkstätten gefährdet. Darüber hinaus müssen Autofahrer mehr für diese Ersatzteile zahlen als bei funktionierendem Wettbewerb nötig wäre.“
Die Einführung der Reparaturklausel in das deutsche Designrecht würde den Ersatzteilmarkt für den Wettbewerb öffnen, während die legitimen Interessen der Fahrzeughersteller am Schutz der Designs ihrer Neufahrzeuge unberührt blieben. GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Wir begrüßen, dass die Verhandler der Großen Koalition in Sachen Designrecht etwas Positives für den Wettbewerb, für die Verbraucher und für den Mittelstand tun möchten. Mit der Einführung der Reparaturklausel würde die neue Bundesregierung einen Schritt vollziehen, den viele andere Staaten Europas bereits gemacht haben und der in diesen Ländern mehr Wettbewerb ermöglicht, was für gewöhnlich auch zu sinkenden Ersatzteilpreisen führt.“