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Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen haben erheblichen Einfluss auf die Arbeit der freien Werkstätten.
Foto: amz – Ingo Jagels
Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen haben erheblichen Einfluss auf die Arbeit der freien Werkstätten.

Fairer Wettbewerb

Kfz-GVO: Forderungen der freien Werkstätten

Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) läuft 2023 aus und steht vor der Verlängerung. Allerdings sollten sich nach Ansicht der Bundesfachgruppe Freie Werkstätten im ZDK einige Punkte ändern. Deshalb wurde jetzt ein detaillierter Forderungskatalog formuliert.

Die Konsultation der Europäischen Kommission zu den Leitlinien der Kfz-GVO beginnen in wenigen Wochen. Die Bundesfachgruppe Freie Werkstätten im ZDK hat dazu jetzt einen Forderungskatalog zusammengestellt und auf ihrer jüngsten Sitzung am 5. Mai in Bonn vorgestellt. Ein wichtiges Thema: Den Werkstätten soll ermöglicht werden, digitalisierte After-Sales-Dienste anzubieten.

Laut ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk habe das insbesondere auch für markengebundene Werkstätten und für den Automobilhandel eine existenzielle Bedeutung, da der Zugang zu vernetzten Fahrzeugen zunehmend erschwert werde und digitale Geschäftsmodelle bereits heute nur durch die Fahrzeughersteller möglich seien. „Ohne eine sektorfreundliche Regulierung drohen nicht nur aus Sicht des Kraftfahrzeuggewerbes irreparable Wettbewerbsnachteile für die Branche und die Kunden“, warnt Hülsdonk.

Zurzeit würden die Automobilhersteller etwa bei „Over-The-Air-Updates" oder „On Demand Car Functions“ eine Monopolstellung einnehmen. Dies betreffe eine Vielzahl von Services im Werkstattgeschäft, wie zum Beispiel Navigationsfunktionen, digitaler Radioempfang, die Anbindung des Smartphones, Schiebedachfunktion und Standheizungsfunktion, Anpassung der Motorleistung und Reichweite, Licht-Funktionspakete, Einparkassistenten oder Spurhalte- bzw. Spurwechselassistenten. Hülsdonk: „Diese Services sollten so gestaltet werden, dass zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs alle Werkstätten diese Dienste mit verhältnismäßigem Aufwand Verbrauchern anbieten können. Hierzu zählen insbesondere sogenannte Abo-Modelle, bei denen Kunden für zusätzliche Fahrzeugfunktionen Abonnements mit dem Automobilhersteller abschließen müssen.“

Warnung vor Monopol der Hersteller

Ein weiteres wichtiges Thema betrifft die „Bereitstellung der für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen erforderlichen Ersatzteile“. Um Wettbewerbseinschränkungen zu vermeiden, müsse die Herstellung und Bereitstellung von cybersicherheitsrelevanten Identteilen sowie von generischen Ersatzteilen durch Drittanbieter, also insbesondere durch unabhängige Teilehersteller – ermöglicht werden, heißt es von Seiten der Bundesfachgruppe Freie Werkstätten. „Die Herstellung solcher Teile darf kein Monopol der OEM werden“, unterstreicht Hülsdonk. Insofern müssten alle erforderlichen Daten für die Herstellung den Drittanbietern unmittelbar zur Verfügung gestellt werden. Auf absehbare Zeit würden cybersicherheitsrelevante Ersatzteile eine wesentliche Rolle spielen und einen bedeutenden Teil der Instandsetzungskosten darstellen. Daher sei dieser Aspekt essentiell für die Vermeidung von Wettbewerbsbeschränkungen.

Des Weiteren soll in den Leitlinien klargestellt werden, dass in Verbindung mit der Forderung nach fairem Zugriff auf Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) der administrative Aufwand für die Identifizierung von Ersatz- und Verschleißteilen sowohl für freie Werkstätten als auch für markengebundene Werkstätten beim Service von Fremdmarken begrenzt wird. Denn erhöhte administrative Aufwände seien wettbewerbsbeschränkend. Nach Ansicht der Bundesfachgruppe wirken sich auch fahrzeugherstellerseitige Anreizsysteme zur Bestellung von OEM-Teilen wettbewerbseinschränkend aus. Daher wird von der EU-Kommission eine entsprechende Klarstellung gefordert.

Weitere Themen für die Konsultation betreffen den „Zugang zu vernetzten Fahrzeugen sowie Datenumfang, -qualität und Funktionalität neuer Kommunikationstechnologien“, „Wettbewerbsverhindernde Marktverschließungen, Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen im Rahmen von Gewährleistungen sowie Werkstattsteuerung bei autonomen Fahrzeugen“, „Diskriminierungsfreie Aufnahme in das Vertragswerkstattnetz der OEM ermöglichen“ sowie „Verhinderung von zentralen Preisvorgaben für Originalteile“.

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