Markt

Kfz-Gewerbe: Grenzwerte aussetzen und neu bewerten

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unterstützt den Vorschlag einer Gruppe von Lungenfachärzten, die Grenzwerte für NOx und Feinstaub zunächst auszusetzen, bis wissenschaftlich begründete Klarheit herrscht.

Laut ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn fordert der Verband, dass die Diskussion um NOx-Grenzwerte in Berlin und Brüssel auf Basis eines realistischen und wissenschaftlich abgesicherten Szenarios für den Straßenverkehr geführt werde. Wie absurd diese Diskussion insbesondere um den NOx-Grenzwert sei, hätten Messungen und Aussagen von Medizinern in den Medien jüngst deutlich gemacht. Die Verteufelung des Diesel-Antriebs habe die Zahl der Neuzulassungen mit dieser sparsamen und effizienten Antriebsart von 45,9 Prozent in 2016 auf inzwischen nur noch 32,3 Prozent in 2018 absinken lassen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die verunsicherten Verbraucher hätten sich vermehrt für Fahrzeuge mit Benzinmotoren entschieden. Das sei ein Grund für den wieder steigenden CO2-Ausstoß bei den Neuzulassungen, der laut dem Kraftfahrtbundesamt im Oktober 2018 bei durchschnittlich 130,9 g/km* lag. Ein Jahr zuvor waren durchschnittlich 127,6 g/km gemessen worden. „Noch vor wenigen Jahren wurde der sparsame und effiziente Diesel-Antrieb wegen der guten CO2-Bilanz sogar von Umweltschützern empfohlen. Heute reden diese Umweltschützer den Diesel auch auf Basis fragwürdiger NOx-Grenzwerte systematisch kaputt und wundern sich über steigende CO2-Emissionen“, erklärt Peckruhn.

Dabei hätten sie diese Probleme mit verursacht. Aufgrund dieser Entwicklung werde der ab 2020 geltende durchschnittliche EU-Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer für Fahrzeugflotten trotz des bis dahin zu erwartenden Zuwachses von E-Fahrzeugen kaum einzuhalten sein. Verbrauch und CO2-Austoß von Diesel-Pkw liegen um rund 20 Prozent unter dem eines Benziners. Laut dem Umweltbundesamt sind die gesamten Stickoxid-(NOx)-Emissionen aus Pkw von 1995 bis 2017 um 48 Prozent gesunken.

*Aktuellere Werte vom KBA liegen wegen der Umstellung auf das WLTP-Testverfahren nicht vor.

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