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Modellauto auf Aotorechnung und ein 50 Euroschein

Corona-Krise

Welche Unterstützung gibt es für Unternehmen?

Die Bundesregierung hat ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen angekündigt, die in der aktuellen Krisensituation unverschuldet in finanzielle Nöte geraten. Eine Übersicht über die aktuellen Hilfsmaßnahmen.

Das Bundesfinanzministerium gab am 13. März 2020 bekannt: "Wir werden ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen aufstellen. Das Volumen dieser Maßnahmen wird nicht begrenzt sein. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wird dies unverschuldete Finanznöte lindern." Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hat die Unterstützungsmaßnahmen zusammenfasst:

Liquiditätshilfe

Mit dem Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen sollen u.a. bestehende Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet werden, um den Zugang zu günstigen Darlehen zu erleichtern. So sollen beim KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit – universell die Möglichkeiten zur Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite erhöht werden, um die Bereitschaft der Hausbanken auch bei sich verschlechternden Bonitäten Darlehen zu vergeben, hoch zu halten.

Über die Hausbanken sollen die Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank erhalten. Damit stehen mittelständischen und großen Unternehmen zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf erweiterte Förderinstrumente zur Verfügung.

Diese sind detailliert auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter "Welche Maßnahmen und Förderinstrumente existieren, um Unternehmen in Deutschland bei Bedarf zu unterstützen?" aufgeführt. Zusätzlich sind Sonderprogramme für Unternehmen vorgesehen, die krisenbedingt und vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu bestehenden Förderprogrammen haben.

Diese Programme müssen aber erst einmal bei der EU-Kommission angemeldet werden, weshalb sie im Gegensatz zu den o.g. Finanzierungsmaßnahmen, die ab sofort gelten, noch nicht gleich zur Verfügung stehen.

Kurzarbeitergeld

In ihrer Funktion als Arbeitgeber fragen sich in der derzeitigen Corona-Krise derzeit viele Unternehmen, wie sich die Rechtslage darstellt, wenn sie von Quarantäne-Maßnahmen betroffen sind oder deutliche wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen.

Nachfolgend wird über einen Fragen-Antwort-Katalog (in Teil 2) versucht, wichtige Informationen zur aktuellen Situation um die Kurzarbeit zu geben. Der Übersichtlichkeit halber sind die aktuellen Voraussetzungen zur Kurzarbeit bzw. für die Gewährung von Kurzarbeitergeld in einer weiteren Übersicht zusammengefasst.

Informationen rund um das Thema Coronavirus bietet eine von der Bundesagentur für Arbeit eingerichtete Hotline: 0800 - 45555 20.

Überbrückungsfinanzierung

Bei den für die KMU-Finanzierung bedeutenden Bürgschaftsbanken wird der Risikoanteil des Bundes durch das am 13. März 2020 verabschiedete Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen erhöht, damit die zu erwartenden, aber schwer einzuschätzenden Risiken von den Bürgschaftsbanken geschultert werden können.

Zusätzlich wird durch die Schaffung von Eigenkompetenzregeln eine kurzfristige Entscheidung über Bürgschaftsanträge (Expressbürgschaften) ermöglicht. Die im Milliarden-Schutzschild beschlossenen Maßnahmen dazu sind im Detail:

  • Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro,
  • Schaffung einer Eigenkompetenz für Bürgschaften bis 250.000 Euro,
  • Anhebung der Betriebsmittelgrenze von 35% (bzw. Handel 50%) auf 80%,
  • 10% höhere Rückbürgschaft Bund (dann 49%) sowie Möglichkeit für die Länder um weitere 5% zu erhöhen.

Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht. In den Excel-Formularen zur Unternehmensplanung (nur für Innungsbetriebe) ist auch ein Formular eines Liquiditätsplanes zu finden.

Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann in wenigen Minuten und sicher über das Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden. Genauso kann eine Kontaktaufnahme durch die Hausbank erfolgen. Eine Übersicht und die Kontaktdaten der Bürgschaftsbanken stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Steuerliche Entlastungen

In diesem Bereich können Ihnen die Hinweise des Finanzministeriums in Sachsen wie auch von Rödl & Partner Hilfestellungen bieten. Bitte halten Sie jedoch diesbezüglich unbedingt Rücksprache mit dem eigenen Steuerberater.

Das Bundesfinanzministerium möchte zahlreiche steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern (Stand 13. März 2020). Im Einzelnen:

  1. Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  2. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
  3. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.

Hotlines für Unternehmen:

Eine Liste der Gesundheitsministerien der verschiedenen Bundesländer mit deren Kontaktdaten zum Coronavirus finden Sie hier.

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.):
Telefon: 030 - 34 64 65 100
Montag – Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 - 18 61 51 515
Montag – Freitag 9:00 bis 17:00 Uhr

Hotline zu Fördermaßnahmen:
Förderhotline: 030 - 18 61 58 000
Montag - Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr

Website der Förderdatenbank
Hotline der KfW
0800 - 539 9001 (kostenfreie Servicenummer)
Montag-Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr

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