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Foto: ProMotor

Reparaturklausel

Streit um Bestandsschutz

Verbraucherschützer fordern eine Nachbesserung beim Designschutz: Die Liberalisierung bei sichtbaren Karosserieteilen soll ihre Wirkung schneller und umfänglicher entfalten.

Karosserie-integrierte Ersatzteile sind bis zu 55 Prozent teurer als in Nachbarländern, in denen das Designrecht bereits liberalisiert wurde (GVA Preisvergleich aus dem Jahr 2017). Außerdem lag die Preissteigerung für sichtbare Ersatzteile in Deutschland über der Inflationsrate. Für beides ist laut Verbänden und Verbraucherschützern wie dem Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) die aktuelle Gesetzgebung verantwortlich. Aus diesem Grund begrüßen die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) sowie der GVA die angekündigte Liberalisierung. Der Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (Kabinettsbeschluss vom Mai 2019), mit dem sich ab 26. September der Bundestag befassen will, soll u.a. das Designgesetz (§§ 40a, 73 Abs. 2 DesignG-E) ändern und die so genannte Reparaturklausel integrieren.

Dies hätte Auswirkungen für die Halter neuer, nach Inkrafttreten des Gesetzes angemeldeter Fahrzeuge. Sichtbare Karosserieteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten fielen dann nicht mehr unter den Designschutz, wenn sie beispielsweise nach einem Unfallschaden ausgetauscht werden müssen. In der Folge verlieren die Autobauer ihre Monopolstellung, weil der freie Ersatzteilmarkt diese Autoteile fertigen und selbst anbieten darf. Ein Streitpunkt bleibt jedoch die Anwendbarkeit: Im gegenwärtigen Entwurf sind bereits angemeldete oder eingetragene Designs 25 Jahre lang (bis 2045) von der Reparaturklausel ausgenommen und somit nach Ansicht der Verbände dem Wettbewerb entzogen (§ 73 Abs. 2 DesignG-E). Verbraucherschützer fordern daher die Nachbesserung in Richtung eines verkürzten Bestandsschutzes.

Wettbewerb Scheibchenweise?

Beim Übergangszeitraum von bis zu 25 Jahren würden Verbraucher in zwei Klassen eingeteilt, heißt es in einer aktuellen Mitteilung von vzbv, GDV, ADAC und GVA: „Der Großteil der Verbraucher, die auch noch in den nächsten Jahren ihr heutiges Fahrzeug fahren, wäre gezwungen, die meist teureren sichtbaren Ersatzteile der Automobilhersteller zu erwerben.“ Auch wer beispielsweise in zehn Jahren ein gebrauchtes Auto kaufe, welches aber noch nach „altem“ Designrecht geschützt sei, müsste weiterhin auf die Monopolteile der Fahrzeughersteller zurückgreifen. Betroffen wären Autokäufer mit niedrigen Einkommen, da diese aus finanziellen Gründen auf einen Gebrauchtwagen angewiesen sind, so die Warnung der Verbraucherschützer. „Nur diejenigen, die sich ein neues Fahrzeug leisten können, dessen Design dem neuen liberalisierten Designrecht unterfällt, könnten von niedrigeren Preisen im Ersatzteilmarkt profitieren.“

Um eine schnelle und vollständige Liberalisierung zu erreichen, plädieren Vertreter des freien Ersatzteilmarktes für eine Begrenzung des Bestandsschutzes auf acht bis maximal zehn Jahre. Diese Verkürzung ist verfassungskonform – zu diesem Schluss kommt Foroud Shirvani von der Universität Bonn in einem vom GVA in Auftrag gegebenen Gutachten. Dem Spezialisten für Eigentumsrecht zufolge sei es „dysfunktional […], wenn der Ersatzteilmarkt liberalisiert werden soll und die bestehende Designschutzrechte noch 25 Jahre fortbestehen können.“ Für GVA, ADAC und Co. ist daher klar: „Wir fordern daher § 73 Abs. 2 DesignG-E so anzupassen, dass die Reparaturklausel frühestmöglich vollständig Anwendung findet und Sinn und Zweck des Gesetzes erreicht werden können.“

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