- Die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist beschlossen. Die Neuregelung hatte das Bundesbildungsministerium im Januar auf den Weg gebracht. Nach Zustimmung des Bundestags Anfang Februar sprach sich am 13. März auch der Bundesrat für die Gesetzesänderung aus (4. AFBGÄndG). Das Bildungsministerium wird die 20 Jahre lang als Meister-Bafög bekannte Unterstützung fortbildungswilliger Fachkräfte ab Sommer 2020 als neues Aufstiegs-Bafög fortführen und aufstocken. „Die Reform des Aufstiegs-BAföGs kommt genau zur richtigen Zeit. Wenn wir im internationalen Wettbewerb und einer sich abschwächenden Wirtschaft weiter zur Weltspitze zählen wollen, brauchen wir die besten Köpfe in unseren Unternehmen. Dann bleiben wir Innovationsland. Mit dem neuen Aufstiegs-BAföG steht jetzt die Startrampe für erfolgreiche Berufskarrieren bereit“, erklärte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek.
Mit Inkrafttreten der Reform investiere das Ministerium ab August 2020 einen Aufstieg auf allen drei Fortbildungsstufen bis hin zum ‚Master-Niveau mit rund 350 Millionen Euro zusätzlich in der laufenden Wahlperiode, hieß es. Bislang lagen die Ausgaben des Staates laut „Handelsblatt“ bei 281 Millionen Euro jährlich. Der Wirtschaftszeitung zufolge lag die Zahl der geförderten Kfz-Meister im Jahr 2018 bei insgesamt 4.986. Für die Geförderten sind höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse geplant. Zudem werde der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro erhöht.
Weitere Anpassungen:
- - der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht
- - der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent
- - die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert
- - bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.
Bislang 2,8 Millionen Empfänger
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Fortbildungswillige jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Diese erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW. Seit Start des AFBG im Jahr 1996 konnten laut Bildungsministerium rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro ermöglicht werden. 2018 wurden rund 167.000 Personen unterstützt.
Zum Beschluss des Bundesrates über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erklärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Der hundertprozentige Zuschuss zum Lebensunterhalt für den Besuch von Vollzeitkursen sowie der Erlass des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten von Existenzgründern ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung.“ Mit der künftigen Förderung von bis zu drei Fortbildungsabschlüssen werde eine jahrelange Forderung des Handwerks gesetzlich umgesetzt. „Die Höhere Berufsbildung erhält erstmals eine förderpolitische Gleichwertigkeit mit der akademischen Bildung“, so Schwannecke.
Weiterförderung trotz Corona
Aus aktuellem Anlass heißt es auf der Webseite der Aufstiegs-Förderung: „Während einer laufenden Förderung sollen Geförderten keine Nachteile entstehen. Geförderte erhalten daher bei der Unterbrechung einer laufenden Fortbildungsmaßnahme durch pandemiebedingte Schließungen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen weiterhin Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG.“
Allerdings werden Fortbildungsmaßnahmen, die aufgrund der Corona-Krise nicht planmäßig beginnen, ausfallen oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden, erst mit Durchführung der Maßnahme gefördert, heißt es. Zeiträume vor dem tatsächlichen Beginn einer Maßnahme sind grundsätzlich nicht förderfähig.