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Foto: amz / Baeumer
LED statt Halogen – tolles Produkt, geniale Leuchtkraft – passt leider (noch) nicht überall.

Scheinwerfereinstellung

H7-LED zum Nachrüsten: Nightbreaker LED

Gerade beim Gebrauchtwagenkauf achten viele Käufer auf Xenon- oder LED-Scheinwerfer. Nun gibt es mit den Osram-Nightbreaker-LED auch  LEDs im H7 Format zum Nachrüsten – wir haben sie ausprobiert.

LEDs, die sich anstelle von Halogenbirnen direkt in vorhandene Scheinwerfer einsetzen lassen, gibt es schon länger – aber die Nightbreake- LEDs sind nun die erste Nachrüst-LEDs, die mit einer ABE daherkommen, und daher legal im Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen. Und damit haben die Leuchtmittel beachtliches Potenzial.

Lieferumfang

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Foto: amz / Baeumer
Deutlich größer als eine H7-Birne und schwerer sind die Nightbreaker-LEDs.

Die LEDs kommen in einer handlichen Verpackung daher, wie sie schon von helleren Halogen-Leuchtmitteln schon aus dem Aftermarket bekannt sind.  In der Schachtel befinden sich zwei LEDs, eine Betriebsanleitung, ein Hinweis auf die ABEs sowie ein ABE-Sticker.

Nicht enthalten sind Adapter, die bei bestimmten Fahrzeugtypen notwendig sind, um die Lampenüberwachung mittels CAN-Bus entsprechend zu „beruhigen“, um ständige Fehlalarme zu vermeiden.

Die LEDs

Hält man eine LED direkt neben eine vorhandene Halogenbirne, so fällt die deutlich längere Bauart direkt auf. Rund 4 cm länger bauen die Nightbreaker – und passen damit nicht in jeden Scheinwerfer.  Der Grundkörper besteht aus Aluminium, dass die Hitze von den LEDs selbst an den rückwärtigen Kühlkörper weiterleiten soll. Dort sitzt ein kleiner Lüfter der für stetigen Luftaustausch am Kühlkörper sorgt, und damit die gesamte LED auf Betriebstemperatur hält. Dieses Problem kennen Halogen- und Xenonleuchtmittel nicht – sie können im Betrieb Temperaturen von rund 300 Grad am Glaskörper erreichen und dies auch dauerhaft erdulden. Um die Lichtstreuung ähnlich zu einer Halogenbirne zu erreichen, sind jeweils drei LEDs links und rechts auf der LED aufgebracht. Somit strahlen die LEDs nicht nach vorne, sondern direkt seitlich in Richtung der Reflektoren ein, die das Licht entsprechend bündeln und auf die Fahrbahn werfen.

 

14 statt 55 Watt

Dank der deutlich höheren Effizienz der LEDs ist nur ein knappes Drittel der Energie für dieselbe, beziehungsweise deutlich mehr Leuchtkraft notwendig. Während eine Halogenbirne einen Wirkungsgrad von etwa 10 Prozent besitzt, kommt eine LED auf 30-35 Prozent. Entsprechend viel Energie kann gespart werden – gut für die Batterie, sollten die Scheinwerfer doch einmal längere Zeit im Stand leuchten.

Der Einbau

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Foto: amz / Baeumer
Zunächst wird nur der Blechadapter eingesetzt, die LED wird später per Bajonettverschluss sicher arretiert.

Der Einbau der LED ist relativ leicht und auch für Laien in der Regel gut zu schaffen – wie immer beim Lampenwechsel steht und fällt die Sache mit der Zugänglichkeit des Scheinwerfers im Motorraum selbst. Etwas anders als bei der klassischen Halogenbirne verläuft Einbau jedoch schon: Zunächst setzt man die von der Glühbirne bekannte Blechscheibe in den Birnenhalter ein, und schließt dessen Feder. Anschließend wird nun die LED eingeschoben, und mit einer 45 Grad Drehung und einem spürbaren Einrasten fixiert. Die LEDs müssen nun exakt waagerecht stehen, sonst ist die LED nicht ordnungsgemäß eingebaut. Im letzten Schritt wird nun das Kabel mit dem Birnenstecker verbunden. Dieses besitzt dieselben Pins wie sie hinten an einer H7 Lampe vorhanden wären, nur eben an einem Kabel, da ja hinten der kleine Lüfter sitzt. Die Montage des Kabels ist schnell gemacht, anschließend muss dieses noch im Scheinwerfer verstaut werden ohne die Leuchtweitenregelung zu behindert, dann kann die Abschlusskappe des Scheinwerfers wieder aufgesetzt werden – fertig!

Passt nicht überall

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Foto: amz / Baeumer
Passt nicht: Der Kunststoffhalte der Halogenbirne im Golf 7 verhindert die Nachrüstung – die LED stünde hinten aus dem Scheinwerfer heraus.

Bei modernen Scheinwerfern wie denen des Golf 7 im Bild, lassen sich die LEDs nicht ohne weiteres nachrüsten – hier steckt die Birne in einem Bajonettsockel, der gleichzeitig die Stromübertragung übernimmt. Hier könnte zukünftig ein passender Adapter helfen, aktuell passen die LEDs daher nur in Scheinwerfer, die einen herkömmlichen Stecker auf dem Leuchtmittel haben, und in denen ausreichend Platz bis zum Verschlussdeckel vorhanden ist.

 

Die Sache mit der Betriebserlaubnis

Für den legalen Betrieb der LEDs ist vor allem eins wichtig: Der beiliegende ABE-Sticker. Dieser wird wie ein Zahnriemen-Aufkleber auf dem Schloßträger angebracht und ermöglicht Prüforganisationen und der Polizei den schnellen Abgleich, dass es sich hier um eine legale Nachrüst-Lösung handelt. Neben dem Aufkleber selbst benötigt der Fahrer noch die ausgedruckte, fahrzeugspezifische ABE, die sich mittels eines Hologrammcodes und der HSN/TSN des Fahrzeugs auf der Osram-Webseite erstellen lässt.

Ohne Scheinwerferreinigungsanlage legal

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Wir haben die LED vors SEG gestellt
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Passt! Die Hell-Dunkel-Grenze wird sauber getroffen, so wird der Gegenverkehr nicht geblendet.
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Ziemlich hell! Knapp 1500 Lux schickt der Scheinwerfer ins SEG – und ist damit gerade noch unter dem Grenzwert. 

Wer schon eine Xenon-Nachrüstung hinter sich hat, weiß mit wie viel Arbeit dies verbunden ist. Neben den Scheinwerfern selbst gilt es vor allem die Höhenlagesensoren der automatischen Leuchtweitenregelung an Vorder- und Hinterachse nachzurüsten, sowie die Scheinwerferreinigungsanlage, die meist andere Behälter und zusätzliche Pumpen erfordert. Bis so ein Umbau fertig ist, gehen viele Stunden ins Land. Für die Nightbreaker benötigt man diese aufwendigen Nachrüstungen nicht: Da ihre Leuchtkraft punktgenau bei 1500 Lumen abgeriegelt ist, fallen sie nicht unter die Regelung: Nur für die alles was darüber liegt, schreibt die StVO dies vor. Somit wird es in der Praxis häufig vorkommen, dass ein Fahrzeug mit LED-Nightbreakern heller leuchtet als ein Fahrzeug mit Xenon-Scheinwerfern, sofern diese nicht ganz taufrisch sind – denn die Leuchtkraft der Gasentladungslampen lässt deutlich nach, teils fallen sie nach 1000 Stunden auf unter die Hälfte der ursprünglichen Leuchtkraft ab.

Derzeit zählt die Freigabeliste gerade einmal 14 Fahrzeuge – ernüchternd wenig für alle LED-Fans. Dies liegt vor allem am aufwendigen Zulassungsprozess: Jedes Fahrzeug mit seinen Scheinwerfern einzeln typgeprüft und genehmig werden – und das war in Coronazeiten des vergangenen Jahres ein schwieriges Unterfangen. 

Praxistest

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Die Halogenbirne strahlt deutlich gelb – fast mehr gelb als weiß
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Auf der anderen Seite die LED: Weiß! Die LED strahlt direkt seitlich in den Reflektor – der Farbunterschied ist schon im Scheinwerfer gewaltig.
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Nachtfahrt auf Halogen…
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…und anschließend der Wechsel auf LED. Der wahrgenommene Effekt ist noch stärker, als die Kamera es einfangen kann.
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Beide Leuchtmittel im „direkten Vergleich‟ – der Farbunterschied wird so deutlich sichtbar

Wir haben dennoch die LEDs eingebaut und getestet: Der Unterschied ist stärker als Tag und Nacht! Der direkte Vergleich vom gelben Halogenlicht zum fast weißen LED-Licht bringt eine deutlich bessere Ausleuchtung und auch Randbereiche, die bei den Halogenbirnen schon ins Orange verschwimmen, sind hier noch deutlich sichtbar. Die erste Nachtfahrt fühlt sich an, als würde man permanent mit (weißem) Fernlicht fahren! Nichts desto trotz folgte auch die Prüfung am SEG: Die Hell-Dunkel-Grenze halten die LEDs sauber und problemlos ein, der Gegenverkehr wird so nicht geblendet. Die angegebenen 1500 Lumen verfehlt die LED mit 1467 Lumen nur knapp – dies liegt höchstwahrscheinlich an der nicht mehr ganz einwandfreien Streuscheibe des Testfahrzeugs oder der Messungenauigkeit des Helligkeitssensor des SEGs selbst.

Fazit

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In der Luftaufnahme ist der Unterschied in der Farbtemperatur gut zu erkennen
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Anderes Fahrzeug, gleiches Ergebnis: Top Ausleuchtung bei Nacht und bessere Reichweite

LEDs statt Halogen in der Plug-n-play Version – super. Im Praxistest konnten die Leuchtmittel absolut überzeugen, die enorme Helligkeit entschädigt für den vergleichsweise hohen Preis im Vergleich zur H7-Birne mehr als genug. Gerade für das Gebrauchtwagengeschäft und die Werkstätten bietet die LED hohes Potenzial: Hinter Xenonscheinwerfern ähnlicher Generationen muss sich die LED nicht mehr verstecken, die Nachrüstung ist in wenigen Minuten erledigt. Damit sind Xenon-Scheinwerfer endlich kein Argument mehr beim Gebrauchtwagenkauf. Der Wehmutstropfen bleibt die aktuell (noch) kurze ABE-Liste – der Hersteller versicherte uns gegenüber jedoch, dieses Jahr weitere Fahrzeuge zuzulassen. Die Entwicklung solcher Nachrüstlösungen sehen wir in jedem Falle positiv: Mehr Licht bedeutet mehr Verkehrssicherheit, gerade für Fahrzeuge die schon etwas älter und noch keine Sammellinsen für die Halogenbirnen besitzen, fällt der Leuchtkraftzuwachs deutlich aus. Dass jeder einzelne Scheinwerfertyp abgenommen werden muss, dürfte auch an den Fahrzeugherstellern liegen – die LED-Scheinwerfer gerne als starkes Argument beim Neuwagenverkauf nutzen, als derartige Nachrüstlösungen zu fördern. 

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Foto: amz / Baeumer
Weiß und wahnsinnig hell im Vergleich zur Halogenbirne – die Nightbreaker LED überzeugen in der Nacht.

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Links erstrahlt die gelbe Halogenbirne, rechts in fast perfektem weiß die H4-LED.

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