Die EU-Kommission hatte frühzeitig angekündigt, den Wettbewerbsrahmen der bestehenden Kfz-GVO für den Kfz-Teilevertrieb und -Service um fünf Jahre zu verlängern, um möglichen Veränderungen der Marktbedingungen hinreichend Rechnung tragen zu können. Am vergangenen Montag setzte die EU-Kommission ihre Ankündigung in die Tat um und verlängerte das Regelwerk bis zum 31.5.2028.
Um auch den schon jetzt drängenden Anforderungen der Branche gerecht zu werden, die der technische Fortschritt mit sich bringt, war es zudem erforderlich, die begleitenden Leitlinien zu dieser GVO in wichtigen Punkten ebenfalls zu verlängern – allerdings in angepasster Form, so etwa hinsichtlich der Bereitstellung fahrzeuggenerierter Daten an unabhängige Marktteilnehmer.
Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) bewertet die Verlängerung der Kfz-GVO positiv, sieht für die Zukunft aber Handlungsbedarf: „Die Kommission unterstreicht, dass unabhängigen Marktteilnehmern – zu denen auch die Mitglieder des GVA zählen – technische Informationen, die für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen erforderlich sind, nicht vorenthalten werden dürfen. Dazu zählen Identifikations-Informationen über verwendete Fahrzeug-Identifikationsnummern (VIN) und Ersatzteile der Fahrzeughersteller, da sie die Voraussetzung für ein wettbewerbsfähiges Angebot des freien Marktes sind. Diese alte Forderung erfüllen die Fahrzeughersteller leider immer noch nicht in gebotener Weise“, beklagt GVA-Präsident Thomas Vollmar. Umso wichtiger ist es, diesen Punkt noch einmal ausdrücklich zu adressieren.
Zunehmend sei auch der Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten erforderlich. Vollmar: „Der Zugang zu diesen Daten ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass unabhängige Marktteilnehmer und Fahrzeughersteller gleichberechtigt am Wettbewerb teilnehmen und damit bezahlbare Mobilität ermöglichen können.“ Dazu sei es aus Sicht des GVA dringend erforderlich, dass die EU-Kommission zeitnah eine sektorspezifische Gesetzgebung zum Zugang zu diesen Daten erlässt. Die aktuellen Aussagen in den Leitlinien würden das Problem nicht lösen.
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