Image
GVA-Präsident Thomas Vollmar
Foto: Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.
GVA-Präsident Thomas Vollmar

Recht

GVA: „Sektorspezifische Regelung ist dringend erforderlich“

Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) begrüßt die Verlängerung der Kfz-GVO um fünf Jahre bis zum Jahr 2028. Gleichwohl sieht der Verband weiterhin erheblichen Handlungsbedarf in Sachen Datenzugang für die Unternehmen des Freien Marktes.

Die EU-Kommission hatte frühzeitig angekündigt, den Wettbewerbsrahmen der bestehenden Kfz-GVO für den Kfz-Teilevertrieb und -Service um fünf Jahre zu verlängern, um möglichen Veränderungen der Marktbedingungen hinreichend Rechnung tragen zu können. Am vergangenen Montag setzte die EU-Kommission ihre Ankündigung in die Tat um und verlängerte das Regelwerk bis zum 31.5.2028.

Um auch den schon jetzt drängenden Anforderungen der Branche gerecht zu werden, die der technische Fortschritt mit sich bringt, war es zudem erforderlich, die begleitenden Leitlinien zu dieser GVO in wichtigen Punkten ebenfalls zu verlängern – allerdings in angepasster Form, so etwa hinsichtlich der Bereitstellung fahrzeuggenerierter Daten an unabhängige Marktteilnehmer.

EU-Kommisson verlängert Kfz-GVO bis 2028

Was lange angekündigt war, wurde jetzt bestätigt: Die EU-Kommisson hat die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor um fünf Jahre verlängert. Die ergänzenden Leitlinien wurden angepasst.
Artikel lesen

Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) bewertet die Verlängerung der Kfz-GVO positiv, sieht für die Zukunft aber Handlungsbedarf: „Die Kommission unterstreicht, dass unabhängigen Marktteilnehmern – zu denen auch die Mitglieder des GVA zählen – technische Informationen, die für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen erforderlich sind, nicht vorenthalten werden dürfen. Dazu zählen Identifikations-Informationen über verwendete Fahrzeug-Identifikationsnummern (VIN) und Ersatzteile der Fahrzeughersteller, da sie die Voraussetzung für ein wettbewerbsfähiges Angebot des freien Marktes sind. Diese alte Forderung erfüllen die Fahrzeughersteller leider immer noch nicht in gebotener Weise“, beklagt GVA-Präsident Thomas Vollmar. Umso wichtiger ist es, diesen Punkt noch einmal ausdrücklich zu adressieren.

Zunehmend sei auch der Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten erforderlich. Vollmar: „Der Zugang zu diesen Daten ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass unabhängige Marktteilnehmer und Fahrzeughersteller gleichberechtigt am Wettbewerb teilnehmen und damit bezahlbare Mobilität ermöglichen können.“ Dazu sei es aus Sicht des GVA dringend erforderlich, dass die EU-Kommission zeitnah eine sektorspezifische Gesetzgebung zum Zugang zu diesen Daten erlässt. Die aktuellen Aussagen in den Leitlinien würden das Problem nicht lösen.

TIPP: Sie interessieren sich für Neuigkeiten, Trends und Entwicklungen in Kfz-Gewerbe und Teilehandel? Der amz.de-Newsletter informiert Sie zweimal wöchentlich. Jetzt gleich anmelden!

Image

Organisationen und Verbände

"Fauler Kompromiss" bei der Reparaturklausel

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt, dass sich die Bundesregierung jetzt auf die Einführung einer Reparaturklausel in das Designgesetz geeinigt hat. In deutlichen Worten kritisiert der Verband aber den vorgesehenen weitreichenden Bestandsschutz.

    • Organisationen und Verbände, Recht und Finanzen
Image

Fest-Dinner und hochkarätige Vorträge

GVA lädt ein zur Automotive Conference

Am 8. November 2023 findet die „Automotive Conference“ des Gesamtverbands Autoteile-Handel e.V. (GVA) in Hannover statt. Erwartet werden weit über 200 Top-Entscheider aus den drei Mitgliedergruppen Teilehandel, Teileindustrie und Anbieter technischer Informationen.

    • Organisationen und Verbände
Image

Zugang zu Fahrzeugdaten

Verbände fordern sektorspezifische Regulierung

Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa durch eine besondere Regulierung beim Zugang zu Fahrzeugdaten noch vor der Europawahl: Dies fordert eine breite Allianz aus Organisationen und Verbänden von der EU-Kommission.

    • Elektronik + Digitalisierung, Organisationen und Verbände
Image
Kfz-Teile auf dem freien Markt lassen sich zukünftig besser identifizieren. 

EuGH-Urteil

„Ein Meilenstein für den freien Teilehandel“

Fahrzeughersteller sind zukünftig verpflichtet, Fahrgestellnummern (VIN) auch dem freien Markt zur Verfügung zu stellen. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem wegweisenden Urteil klargestellt. Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt die Entscheidung ausdrücklich.

    • Elektronik + Digitalisierung, Gesetze, GVA, Organisationen und Verbände