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Foto: Toyota
Nach der Abmahnung durch den GVA hat Toyota mehrere Unterlassungserklärungen abgegeben. Zudem werden die kritisierten Garantiebedingungen geändert.

Unzulässige Gebrauchtwagengarantie

GVA geht erfolgreich gegen Toyota vor

Wegen mehrerer Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit einer Gebrauchtwagengarantie hat der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) die Toyota Motor Europe S.A./N.V. und deren deutsche Vertriebsgesellschaft abgemahnt.

In einem weiteren Fall hat der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) die Interessen des freien Automotive-Marktes verteidigt und wirtschaftlichen Schaden von freien Teileherstellern, Teilehändlern, Werkstätten und Verbrauchern abgewandt. Diesmal ging es um den Automobilhersteller Toyota Motor Europe S.A./N.V. und seine deutsche Vertriebsgesellschaft, die Toyota Deutschland GmbH. Bemängelt wurden mehrere Wettbewerbsverstöße bei der Verwendung unzulässiger Garantiebedingungen und ihrer Verbreitung. Nach der Abmahnung durch den GVA hat Toyota mehrere strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben und erklärt, die Garantiebedingungen und die Werbung dafür zu ändern.

Im Zentrum der Kritik stand die „Relax Garantie“, die Toyota jüngst für Gebrauchtfahrzeuge beworben hat. Für den Fall, dass Kunden eine Inspektion in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen, wurde eine Erneuerung der Garantie in Aussicht gestellt. In den Garantiebedingungen hatte sich Toyota jedoch vorbehalten, das Angebot „im Einzelfall“ zurückzuziehen und Anträge von Kunden zur Übernahme von Garantieleistungen abzulehnen. Über diese Vorbehalte wurden die Kunden in der Werbung nicht aufgeklärt. Nach Auffassung des GVA erweckte Toyota in der Werbung zudem den Eindruck, dass für das Zustandekommen der Garantie bereits die erste Inspektion nach Ablauf der Herstellergarantie bei einem autorisierten Vertragspartner erfolgen müsse, obwohl dies in den Garantiebedingungen nicht gefordert wurde.

Aus Sicht des GVA drohte das Verhalten von Toyota dem fairen Wettbewerb zwischen dem unabhängigen Reparatur- und Ersatzteilmarkt einerseits und dem Fahrzeughersteller und seinen autorisierten Partnern andererseits erheblich zu schaden. Denn vermeintliche Garantiezusagen könnten für Verbraucher bei der Wahl der Werkstatt entscheidend sein. Hätte der GVA nicht unverzüglich und entschlossen gehandelt, hätten sich andere Hersteller zudem motiviert sehen können, ähnlich unlauter zu verfahren, heißt es von Seiten des Verbands.

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