Vernetzte Fahrzeuge sind mit hohen Investitionen für Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden, erfüllen das Grundbedürfnis an Mobilität und müssen daher aus gutem Grund wettbewerbsrechtlich besonders geregelt werden. Das ist die Botschaft, die eine Reihe von Verbänden und Organisationen an die Ministerpräsidentinnen und Minister-präsidenten der Länder richtet. Die Unterzeichner appellieren an die Politiker, sich auf der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz am 7. September in Brüssel für eine sektorspezifische Regelung des Zugangs zu Fahrzeugdaten einzusetzen. Neben dem Gesamtverband Autoteile-Handel gehören folgende Verbände zu den Unterzeichnern: ADAC, ASA-Bundesverband, Bundesverband Reifenhandel (BRV), Verband der internationalen Autovermieter (via), Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk), Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe sowie der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF).
Angesichts der Verabschiedung des „Data Act“ gewinne dieses Anliegen an Dringlichkeit, da dieser den Besonderheiten des Automobilsektors nicht ausreichend Rechnung trage, heißt es dazu in einer aktuellen Pressemitteilung. „Akteure des freien Kfz-Aftermarkets benötigen auswertbare Fahrzeugdaten sowie den Zugang zur Kundenschnittstelle und dem Display im Fahrzeugcockpit. Aktuell besitzen die Fahrzeughersteller den alleinigen, direkten Zugang auf diese Daten und schränken den Wettbewerb zu Lasten der Verbraucher ein“, bemängeln die Verbände.
Andere Anforderungen als beispielsweise bei Fitnessuhren
Zwar habe die Europäische Kommission mit „Digital Services Act“, „Digital Markets Act“ und „Data Act“ ein umfassendes Regulierungspaket zum Datenzugang vorgelegt, bei vernetzten Fahrzeugen würden sich jedoch weitergehende, zum Teil völlig andere Anforderungen als beispielsweise bei Fitnessuhren oder smarten Kaffeemaschinen stellen. Vernetzte Fahrzeuge seien mit hohen Investitionen für Verbraucherinnen und Ver-braucher verbunden, erfüllten das Grundbedürfnis an Mobilität und müssten daher aus gutem Grund wettbe-werbsrechtlich besonders geregelt werden.
„Ohne gleichberechtigten Zugang werden Unternehmen aus dem Automotive Aftermarket langfristig vom Markt verschwinden und die Preise zu Lasten des Verbrauchers steigen und dadurch Mobilität verteuern“, warnen die Verbände. Sie verweisen zugleich darauf, dass der Bundesrat in seinem Beschluss zum Data Act 130/22(B) bereits auf einige Schwachstellen hingewiesen habe. „Wir teilen die geäußerten Kritikpunkte insbesondere mit Blick auf den Dienstleistungssektor rund um das Automobil. Unter anderem verweist der Bundesrat auf teilweise uneindeutige Formulierungen und unklare Rechtsbegriffe beim Data Act“, heißt es dazu. Zudem setze sich der Bundesrat dafür ein, das Prinzip der Nutzerzentriertheit stärker zu verankern und fordere Qualitätsanforderungen für Datensätze aufzunehmen.
Sektorspezifische Regelung gefordert
Die Vertreter des Automotive-Aftermarktets schließen sich diesen Forderungen an. Bereits seit über sechs Jahren weise man eindringlich darauf hin, dass ein fairer Wettbewerb bei Dienstleistungen rund um die Mobilität durch den ausschließlichen Zugang der Autohersteller zu Daten des vernetzten Fahrzeugs, seinen Funktionen und Ressourcen für andere Dienstleister nicht bestehe. „Aus diesen Gründen fordern wir von der Europäischen Kommission seit langem eine sektorspezifische Regelung für den Datenzugang im Automobilbereich, die in Ergänzung zum Data Act entsprechende Klarstellungen für diesen Sektor formuliert und ein ,level playing field’ im Sinne der Wahlfreiheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern schafft.“
Die Verbände fordern daher die Ministerpräsidentenkonferenz auf, sich mit Nachdruck für eine sektorspezifische Regelung einzusetzen. Nur so könne die digitale Transformation im gesamten Automobilsektor bewältigt werden. Anderenfalls werde eine erhebliche mehrjährige Verzögerung dazu führen, dass der unabhängige Kfz-Aftermarket vor vollendete Tatsachen gestellt werde – mit allen negativen Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen in den Bundesländern, sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher.
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