Ein Autohaus aus Baden-Württemberg musste vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen eine Niederlage einstecken, wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) berichtet. Durch die seit 2013 gültige Neuregelung der Rundfunkbeiträge werden Kfz-Betriebe belastet, da auch für Vorführwagen Beiträge entrichtet werden müssen. Für das klagende Autohaus ergaben sich Beitragssteigerungen von rund 250 Prozent. In dem vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unterstützten Musterverfahren hat das Gericht jetzt in der ersten Instanz entschieden, dass auch jeder Vorführwagen einer Rundfunkbeitragspflicht unterliegt.
„Wir nehmen dieses Urteil jetzt erst einmal auf Grundlage des mündlich übermittelten Tenors der Entscheidung zur Kenntnis“, so ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. Mit den ausführlichen Entscheidungsgründen sei erst in einigen Wochen zu rechnen. „Sobald diese vorliegen, wird über die konkreten weiteren Schritte in dem Musterverfahren entschieden.“ (ah)