„Das Gewinde der Abschleppöse in der vorderen und hinteren Stoßstange entspricht möglicherweise nicht den Spezifikationen. Beim Abschleppen des Fahrzeugs kann sich die Abschleppösenschraube während des Abschleppens lösen und das Unfallrisiko erhöhen“, heißt es in der Rückrufmeldung. Betroffen sind EQE und EQS mit den Typgenehmigungen e1*2018/858*00035*00-06 und e1*2018/858*00036*00, die im Zeitraum vom 24.02.2021 - 1.03.2022 vom Band liegen. Der Rückrufcode des Herstellers lautet 3190301. Ob das eigene Fahrzeug betroffen ist, können die Halter über die Fahrgestellnummer auf der entsprechenden Serviceseite von Mercedes erfahren. https://www.mercedes-benz.de/passengercars/services-accessories/total-recall/start.module.html
Besonders dringend ist der Rückruf für die Halter jedoch nicht: Elektrofahrzeuge dürfen ohnehin nicht klassisch abgeschleppt werden, da die Elektromotoren sonst Spannung in das Bordnetz induzieren würden, was die Leistungselektronik beschädigen kann. Nur Bergung wo kein Kranwagen zum Einsatz kommen kann und zur Erfüllung der Regularien müssen sie dennoch über eine solche Abschleppöse verfügen.
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