In dem Schreiben wird der Empfänger in einem offiziellen Duktus dazu aufgefordert, die Bestimmungen der seit Mai verbindlich geltenden DSGVO einzuhalten und zu diesem Zweck ein anhängendes Formular auszufüllen und unterschrieben bis zum 9. Oktober zurückzusenden an eine angegebene Faxnummer oder an eine Adresse in Berlin-Oranienburg. Das Schreiben suggeriert, dass der Empfänger dazu verpflichtet ist, um den Anforderungen des DSGVO-Datenschutzes nachzukommen.
Gleichzeitig unterschreibt man damit aber für ein dreijähriges „Abonnement“ eines „Basis-Datenschutzpakets“, das angeblich Informationsmaterial, vorgefertigte Musterformulare und Anleitungen zur Umsetzung der DSGVO enthalten soll – zum Preis von 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer jährlich.
Auch Kfz-Fachbetriebe könnten von dieser Betrugsmasche betroffen sein. In keinem Fall sollte man das Formular unterschrieben zurücksenden. Sollte das doch versehentlich passiert sein, sollte die Erklärung umgehend auf demselben Weg widerrufen und zur Sicherheit deren Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach §123 BGB erklären.
Falls in den kommenden Tagen eine Rechnung der DAZ eintrudelt, sollte diese auf keinen Fall bezahlt, sondern nach erfolgtem Widerruf und Anfechtung bestritten werden. Sollten versehentlich schon Zahlungen erfolgt sein, hilft nur eine Rückforderung, notfalls mit anwaltlichem Beistand. Eine Strafanzeige wegen Betrugs oder versuchten Betrugs wäre eine zusätzliche Option.