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Foto: Daimler
Durchbruch beim Designschutz: Die Autofahrer knnen bei sichtbaren Kfz-Ersatzteilen wie Auenspiegeln zuknftig auf gnstigere Preise hoffen.

GVA

Die Reparaturklausel kommt!

Seit Jahren setzt sich der GVA für die Neuregelung des Designrechts ein, um den Wettbewerb bei sichtbaren Ersatzteilen zu stärken. Jetzt wurde die entscheidende Hürde übersprungen: Die Bundesregierung hat die Einführung einer Reparaturklausel beschlossen. Ganz zufrieden ist Verbandspräsident Hartmut Röhl aber nicht.

Fahrzeughersteller haben die Möglichkeit, das Design ihres Fahrzeugs schützen zu lassen. Für den Neubau von Fahrzeugen ist das wichtig und legitim. Anders als in vielen Staaten Europas sind hierzulande allerdings auch sichbare Ersatzteile von diesem Schutz erfasst. In der Praxis führt das bislang dazu, dass Fahrzeughersteller ein Monopol auf diese Teile hatten. Die Folge: Autofahrer müssen in Deutschland deutlich mehr für diese Teile zahlen als in den europäischen Staaten, in denen diese Märkte bereits liberalisiert wurden. Durch die Einführung einer Reparaturklausel werden sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten jetzt vom Designschutz der Fahrzeughersteller ausgenommen – unabhängige Marktteilnehmer dürfen diese Teile dann auch in Deutschland produzieren und vertreiben. Der GVA erwartet, dass in der Folge die Ersatzteilpreise sinken könnten, was die Autofahrer spürbar entlasten würde.

„Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung in dieser Frage von den erdrückend vielen und guten Argumenten pro Wettbewerb hat überzeugen lassen und endlich gehandelt hat. Das für die Autofahrer teure Monopol der Fahrzeughersteller in diesem Segment war und ist sachlich nicht zu rechtfertigen", freut sich GVA-Präsident Hartmut Röhl. Da der Autofahrer das Design eines Fahrzeugs bereits beim Kauf mitbezahle, diene der Designschutz im Ersatzteilbereich letztlich nur dazu, den Autobauern hohe Erträge aus dem Ersatzteilgeschäft zu ermöglichen. "Die Einführung der Reparaturklausel kann nun dafür sorgen, dass die Ersatzteilpreise sinken – allerdings mit der deutlichen Betonung auf kann“, so Röhl.

Der GVA-Präsident spielt damit auf eine Stichtagsregelung an, die in dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs enthalten ist. Demnach wären Ersatzteile, deren Designs vor Inkrafttreten der Neuregelung bereits angemeldet oder eingetragen worden sind, von der Liberalisierung ausgenommen. „Das konterkariert das Ziel des Gesetzes, den Wettbewerb zu stärken, ganz massiv", erklärt Röhl. Denn eingetragene Designs seien bis zu 25 Jahre geschützt, demnach würde die vollständige Liberalisierung bis weit in die 2040er Jahre dauern. "Das ist abstrus", so der GVA-Präsident. Auch würden Autofahrer, die sich nur ältere Fahrzeuge leisten können, von dieser Einschränkung besonders benachteiligt. Nur Halter von Fahrzeugen mit Designs, die nach dem Stichtag auf dem Markt kommen, könnten von der Liberalisierung umgehend profitieren. Das bedeute des Weiteren, es müsste überhaupt erst einmal ein Fuhrpark aufgebaut werden, für den die Reparaturklausel gelte.

Hartmut Rhl, Prsident des GVAFoto: GVA

Der vom Bundeskabinett gebilligte Entwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet. Röhl mahnt von den Parlamentariern dringend notwendige Änderungen an: „Wichtig ist, dass die Reparaturklausel für den gesamten Fuhrpark zur Anwendung kommt. Weder die Autofahrer in Deutschland noch der freie Teilegroßhandel können bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag darauf warten, dass der Markt endlich vollständig liberalisiert ist." Andere Staaten in Europa hätten bereits vor vielen Jahren erfolgreich auf eine Öffnung des Marktes gesetzt. In der Folge wurden dort die Autofahrer spürbar entlastet und der Wettbewerb gestärkt. Auch hat sich dabei gezeigt, dass von Fahrzeugherstellern wiederholt vorgebrachte Warnungen, die Reparaturklausel würde sie wirtschaftlich in die Knie zwingen, schlicht Unfug sind und wohl einzig der Motivation folgen, ihre sehr lukrativen Monopole abzusichern.“

Kritische Worte zum Beschluss der Bundesregierung gibt es hingegen vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Dieser bezeichnet die vom Bundeskabinett beschlossene Einführung einer Reparaturklausel in das deutsche Designrecht als einen " kritischen Eingriff in das System des gewerblichen Rechtsschutzes". Ein uneingeschränkter Designschutz sei für Fahrzeughersteller und Zulieferer weltweit eine wichtige Voraussetzung, um in Innovationen investieren zu können, heißt es in einer Pressemitteilung. Gewerbliche Schutzrechte seien aus Sicht der Automobilindustrie zudem notwendig, um Produkt- und Markenpiraterie wirksam zu bekämpfen und die Sicherheit der Autofahrer zu gewährleisten.

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Designschutz

Reparaturklausel: Verbände kritisieren Bestandsschutz

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet. Mehrere Branchenverbände begrüßen die Einführung einer Reparaturklausel für sichtbare Kfz-Ersatzteile, kritisieren aber den Bestandsschutz für bereits eingetragene Designs.

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Organisationen und Verbände

"Fauler Kompromiss" bei der Reparaturklausel

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Reparaturklausel: „Gewinner wären die Verbraucher“

Die deutsche Bundesregierung hat einen Vorstoß zur Liberalisierung des Marktes für sichtbare Kfz-Ersatzteile unternommen – endlich. Der Gesamtverband Autoteilehandel e.V (GVA) sieht die Politik damit zumindest auf dem richtigen Weg.

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GVA

Kommt jetzt die Reparaturklausel?

Hat die Diskussion um die Reparaturklausel im Designrecht bald ein Ende? Justizministerin Barley hat jetzt einen Entwurf für ein neues „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ vorgelegt. Dieser enthält eine Klausel zur Änderung des Designgesetzes.

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