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Foto: KS
Wenn der Stecker nicht mehr reicht, mssen die Fahrzeugdaten eben "over the air" zum Prfer kommen.

Fahrzeughersteller

Die Prüfer wollen’s wissen

DEKRA, TÜV, GTÜ und KÜS sowie die Fahrzeug-Systemdaten GmbH (FSD) sind sich einig: Wenn relevante Fahrzeugdaten in Zukunft nicht mehr vollständig über die klassische OBD-Schnittstelle ausgelesen werden können, müssen die Hersteller den „Over-the-Air“-Zugang freigeben.

Die Datenübertragung zwischen Fahrzeugen und ihrer Umwelt findet mehr und mehr nicht nur über die eingebaute Diagnose-Schnittstelle statt, sondern drahtlos („over the air“), zum Beispiel über die in Fahrzeugen verbauten Mobilfunkanschlüsse. Aus Sicht der unabhängigen Prüforganisationen für Kraftfahrzeuge in Deutschland muss für die periodische Fahrzeugüberwachung der Zugang zu den relevanten Fahrzeugdaten – auch über die drahtlose Verbindung – gewährleistet sein.

„Die unabhängige Fahrzeugüberwachung kann im digitalen Zeitalter nur auf der Grundlage eines direkten und unabhängigen Zugangs zu den prüfungsrelevanten Daten und Diagnosefunktionen im Fahrzeug funktionieren“, erläutert DEKRA-Vorstandsmitglied Clemens Klinke. „Wenn die berechtigten Stellen – allen voran die Überwachungsinstitutionen – hoheitliche Aufgaben erfüllen sollen, dann brauchen sie dazu diskriminierungsfreien Zugriff auf diese Daten.“

Um den Zugang zu den Daten, ihre Speicherung und Verwaltung zu organisieren, sprechen sich die Fahrzeugüberwacher für eine herstellerunabhängige Fahrzeugdatenplattform als Datentreuhändermodell aus, ein sogenanntes „Trust Center“. Es soll von einer beliehenen Stelle betrieben werden. „Damit würde sichergestellt, dass nur autorisierte Berechtigte auf sensible Daten zugreifen können“, unterstreicht Klinke. „Der Zugriff des Trust Centers auf die Fahrzeugdaten muss aus unserer Sicht unabhängig von den Servern der Fahrzeughersteller sein.“

Der gesamte Prozess, wie die Daten vom Trust Center weitergegeben werden, muss nach Ansicht der Überwachungsbranche zertifiziert und standardisiert werden. Außerdem wollen die Prüforganisationen den Datenzugriff in den internationalen Vorschriften zur Typgenehmigung neuer Fahrzeugmodelle verankert sehen. „Alle sicherheits- und umweltrelevanten Systeme müssen über den gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft werden können – im Hinblick auf Beschädigungen, Fehlfunktionen und Manipulationen“, erklärt Klinke. „Das bedeutet: Schon bevor ein Fahrzeugmodell auf den Markt kommt, muss bei der Typgenehmigung berücksichtigt werden, wie die Systeme später bei der Fahrzeugüberwachung geprüft werden können.“

Grundsätzlich stehen die Überwacher auf dem Standpunkt, dass der Fahrzeugnutzer die Hoheit über die Übermittlung und Verwendung der Daten haben sollte – es sei denn, der Zugriff auf die Daten ist für hoheitliche Zwecke, wie etwa die periodische Fahrzeugüberwachung, gesetzlich festgeschrieben.

Langfristig sieht die Überwachungsbranche in einer kontinuierlichen Fahrzeuguntersuchung „over the air“ eine sinnvolle Ergänzung zur periodischen Fahrzeugüberwachung. „Das wird zum Beispiel im Hinblick auf die Überprüfung von Software-Updates in Zukunft ein wichtiges Thema, um jederzeit die Fahrzeugsicherheit und die Umweltverträglichkeit sicherzustellen“, so Klinke.

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