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Nach langem Hin und Her besteht jetzt endlich Klarheit: Die Partikelmessung für Diesel-Motoren der Schadstoffklassen Euro 6/VI wird ab dem 1. Juli die bisher praktizierte Rauchgastrübung ersetzen. 
Foto: ASA-Verband
Nach langem Hin und Her besteht jetzt endlich Klarheit: Die Partikelmessung für Diesel-Motoren der Schadstoffklassen Euro 6/VI wird ab dem 1. Juli die bisher praktizierte Rauchgastrübung ersetzen. 

Abgasuntersuchung

Die Partikelmessung kommt zum 1. Juli

Die geplante Einführung der Partikelmessung hat in den zurückliegenden Monaten für reichlich Wirbel in der Branche gesorgt. Jetzt besteht endlich Klarheit: Die „Messung der Partikelanzahlkonzentration“, kurz PN-Messung, tritt zum 1. Juli in Deutschland verpflichtend in Kraft.

Die Entscheidung für den Start der verpflichtenden Partikelmessung ab dem 1. Juli 2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) laut einer aktuellen Pressemeldung des ASA-Bundesverbands am heutigen Freitag (12.05.) vorab allen zur Durchführung der Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen berechtigten Untersuchungsstellen (Technischen Prüfstellen, Überwachungsorganisationen und anerkannten AU-Werkstätten) mitgeteilt.  Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Diesel-Motoren der Schadstoffklassen Euro 6/VI im Rahmen der Abgasuntersuchung eine PN-Messung durchlaufen. Die Partikelmessung ersetzt die bislang bei der Emissionsuntersuchung von Kompressionszündungsmotoren übliche Rauchgastrübungsmessung.

Mit der Entscheidung endet eine lange Debatte über die Einführung des neuen, deutlich präziseren Schadstoffmessverfahrens. Dieses sollte eigentlich zum 1. Januar 2023 starten, war aufgrund schleppender Gerätezulassungen und bestehender Engpässe bei den Gerätekapazitäten dann aber verschoben worden. Die pünktliche Einführung des Verfahrens parallel zur bisher praktizierten Rauchgastrübung hatte der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrtwesen“ im Herbst 2022 abgelehnt und stattdessen eine flexible Einführung bis spätestens 1. Juli gefordert. Grundlage für eine gegebenenfalls frühere verpflichtende Einführung der PN-Messung sollte die Zahl der im Markt verfügbaren PN-Messgeräte sein. Dazu hatte das Ministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die monatlich ein Monitoring über die aktuelle Marktsituation erstellte.

Hahn: „Den Gerüchten ist der Boden entzogen“

Harald Hahn, Leiter des ASA-Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte im Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen (ASA) e.V., ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe und war für das Geräte-Monitoring verantwortlich. „Mit dem heutigen Tag haben Überwacher, AU-Werkstätten und Gerätehersteller endlich Klarheit. Zudem ist allen kursierenden Gerüchten über eine mögliche erneute Verschiebung der PN-Messung über den 1. Juli hinaus der Boden entzogen“,erklärt Hahn.

Zum 30. April 2023 waren nach seinen Angaben 19.560 PN Zähler produziert und nach ISO 17025 kalibriert. Aktuell würden sieben Gerätehersteller mit gültiger Baumusterprüfung (inkl. Baugleichheiten) PN-Geräte anbieten. Sieben Kalibrierlabore seien bislang für die Kalibrierung der PN-Messgeräte akkreditiert. Diese Zahlen würden nach Ansicht des Verkehrsministeriums eine ausreichende Marktabdeckung sicherstellen, weshalb die PN-Messung zum 1. Juli 2023 „scharf geschaltet“ werde. Die Verlautbarung zum Start der PN-Messung soll nun kurzfristig im Verkehrsblatt am 15. Juni 2023 erfolgen.

Neue Prüfung liefert genaue Ergebnisse

Ähnlich gespannt wie auf den Einführungstermin der PN-Messung wartet die Branche auf erste Ergebnisse, die das verfeinerte Verfahren zeigt. Bislang richten sich alle Blicke nach Belgien, wo man seit Einführung der PN-Messung am 1.Juli 2022 bereits umfangreiche Erfahrungen gesammelt hat. Harald Hahn: „Bei über 313.000 untersuchten Fahrzeugen haben die Belgier mit dem PN-Messverfahren hohe Auffälligkeitsraten der Abgasreinigungssysteme an Euro 6-Pkw festgestellt. So überschritten 2,2 Prozent aller gemessenen Euro 6-Diesel den in Belgien zulässigen Grenzwert von 1.0 Mio. pn/cm3.“

Die bedeutet, dass bei dem in Deutschland ab dem 1. Juli geltenden Grenzwert von 250.000 pn/cm3 in Belgien 4,01 Prozent aller Euro 6-Diesel-Pkw oder mehr als 12.500 Fahrzeuge durch die Abgasuntersuchung gefallen wären. Zum Vergleich: Das für die Detektion von Fehlfunktionen am Abgassystem verantwortliche MIL (Malfunction Indicator Light) der Onboard-Systeme löste nur bei 0,20 Prozent (Grenzwert 1 Mio. pn/cm3) bzw. 0,29 Prozent (Grenzwert 250.000 pn/cm3) der in Belgien untersuchten Fahrzeuge aus.

Harald Hahn ist sich angesichts solcher Ergebnisse sicher, dass die Partikelmessung zur Verbesserung der Abgasemissionen im Straßenverkehr mittelfristig als europäische Prüfung etabliert wird. „Ich kann mir gut vorstellen, dass die Partikel-Messung mit Revision der EU-Richtlinie 2014/45 europaweit vorgeschrieben wird“, sagte der Abgasexperte.

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