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Garantieversicherung

Der Händler wird behandelt wie ein Versicherer

Das Bundesministerium für Finanzen hat weitreichende Änderungen für Garantiezusagen im Kfz-Handel auf den Weg gebracht. Darüber informiert die CarGarantie. Künftig sind Händler, die eine entgeltliche Garantiezusage vergeben, steuerrechtlich als Versicherer anzusehen.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat entschieden, dass Fahrzeughändler künftig steuerrechtlich als Versicherer anzusehen sind, wenn sie eine entgeltliche Garantiezusage vergeben. In Kraft treten wird die neue Regelung im Januar 2023. Im ursprünglichen Schreiben des BMF vom Mai 2021 waren die Änderungen für Garantiezusagen bereits für Mitte 2021 angekündigt. Die CarGarantie hatte nach eigenen Angaben seinerzeit gemeinsam mit den Verbänden und Interessenvertretern der Branche interveniert und so zumindest eine Verschiebung auf 2023 erreicht. Zum Jahreswechsel würden diese Änderungen nun aber greifen.

Die Konsequenzen für die Kfz-Branche seien erheblich, warnt die CarGarantie in einer aktuellen Pressemitteilung.  So sei eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern notwendig. Alle steuerrechtlichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten eines Versicherers müssten zukünftig erfüllt werden. Außerdem sei ein Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen im Zusammenhang mit späteren Aufwendungen für Ersatzteile und Gemeinkosten bei einer garantiepflichtigen Reparatur ausgeschlossen. Dadurch erwarte die Branche ein großer steuerrechtlicher und administrativer Aufwand, heißt es.

Als entgeltliche Garantiezusagen gelten hierbei Garantien, die gegen ein gesondertes Entgelt verkauft werden. Künftig sei dieses Entgelt nicht mehr der Umsatzsteuer, sondern der Versicherungsteuer unterworfen. Davon abgegrenzt sei die unentgeltliche Garantiezusage, mit der ein Fahrzeug bereits ohne Mehrkosten ausgestattet ist. Hier sei allerdings die Voraussetzung, dass der Preis der unentgeltlichen Garantie nicht gesondert ausgezeichnet werde und das Fahrzeug nicht ohne Garantie preiswerter erhältlich sei.

Lösungen für den Handel

Um die Auswirkungen der Änderungen auf den Handel abzufedern, hat CarGarantie nach eigenen Angaben  bereits passende Lösungen erarbeitet. Eine Möglichkeit sei die fortgesetzte Nutzung der Garantieversicherung (Kombinationsmodell) als unentgeltliche Garantiezusage. Hierbei sichere der Handel seiner Kundschaft einen Kostenschutz zu und versichere sich gleichzeitig bei CarGarantie gegen diese Kostenansprüche.

Damit der Handel seine Kundschaft weiterhin langfristig an sich binden kann, bietet die in Freiburg anässige Branchenversicherung für entgeltliche Garantiezusagen außerdem das Modell der Reparaturkostenversicherung an. Hierbei wird die Kundschaft direkt bei CarGarantie versichert. Der Handel tritt hierbei über einen Vermittlungsvertrag als Vermittler auf und muss so nicht die steuerrechtlichen Anforderungen eines Versicherers erfüllen, so dass er von den Auswirkungen des Schreibens nicht betroffen ist. In beiden Fällen ändere sich für den Handel nicht viel. Sicher sei aber, dass die Nichtbeachtung des BMF-Schreibens große Konsequenzen und erhebliche steuerliche Probleme nach sich ziehen könne.

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