Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) hat für die weiterentwickelte Hauptuntersuchung ein europaweit nutzbares Online-Portal entwickelt. Über die neue Plattform können Fahrzeughersteller den Prüfingenieuren fahrzeugspezifische Daten zur Verfügung stellen, die für die technische Überwachung erforderlich sind. Vorgeschrieben ist die Bereitstellung der Daten für die Hauptuntersuchung (PTI, engl. für "Periodical Technical Inspection") von Pkw, die seit dem 20. Mai 2018 erstmals in der Europäischen Union zugelassenen wurden.
Drei Marken nutzen bereits die Lösung
Die Marken Honda, Mazda und Opel haben sich bereits für die Lösung der DAT entschieden. Werden Fahrzeuge dieser Fabrikate für eine Hauptuntersuchung vorgestellt, stehen allen Anwendern in den Mitgliedsstaaten der EU die entsprechenden Daten in ihrer Sprache zur Verfügung. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung und Freischaltung. Um das Fahrzeug zu identifizieren, muss die Fahrgestellnummer (VIN) eingegeben werden. Daraufhin erhält der Prüfingenieur die relevanten technischen Angaben zur Prüfung der Systeme.
"Mit dem PTI-Service-Portal bietet die DAT für den fahrzeugspezifischen Datenabruf im Rahmen der Hauptuntersuchung eine maßgeschneiderte Lösung zur Erfüllung der europäischen Gesetzesanforderungen an. Die Anwendung wurde individuell und in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Herstellern und deren Systemen entwickelt. Zusätzlich zu den AU-Daten erweitert die DAT damit ihr Portfolio um einen weiteren Baustein für die zügige Durchführung der Hauptuntersuchung – und das europaweit“, erklärt Markus König, Leiter Produktlinie Costing Applications und Verantwortlicher für das PTI-Service-Portal.
Zum Hintergrund
Die Europäische Union betreibt seit Jahren ein Programm, das die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2050 auf nahezu Null reduzieren soll. Ein Baustein dieses Konzepts ist die qualitative Verbesserung der Periodical Technical Inspection (PTI). Bereits in den vergangenen Jahren wurde europaweit die Modernisierung der Bremsenprüfung sowie der Prüfung der Scheinwerfereinstellung vorangetrieben.
Zudem verfügen moderne Automobile, je nach Ausstattungsumfang, über eine Vielzahl sicherheitsrelevanter, elektronischer Systeme. Auch diese müssen im Rahmen einer Hauptuntersuchung überprüft werden. Da moderne Fahrzeuge ab Werk einen hohen Individualisierungsgrad aufweisen, ist es für den Prüfingenieur kaum möglich, den vollständigen Ausstattungsumfang jedes individuellen Fahrzeugs sofort zu erkennen. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/621, die im April 2019 veröffentlicht wurde, hat die Europäische Union hier für Abhilfe gesorgt. Für alle ab 20. Mai 2018 zugelassenen Personenwagen müssen die Hersteller fahrzeugspezifische Daten für Behörden und Prüfer bereitstellen. Dabei ist genau geregelt, wann und in welcher Form die Daten zur Verfügung gestellt werden müssen. Grundlage ist in jedem Fall eine Online-Lösung, welche die Daten in allen 24 Amtssprachen der Europäischen Union ausgibt.