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Unfallsachverständige können mit Hilfe von Daten aus dem EDR besser einen Unfallhergang rekonstruieren
Foto: © Daimler AG
Unfallsachverständige können mit Hilfe von Daten aus dem EDR besser einen Unfallhergang rekonstruieren

Unfallaufklärung

Blackbox-Pflicht für Neuwagen ab 2024

Die Klärung von Autounfällen ist für Sachverständige und Gerichte oft unbefriedigend. Mit der Blackbox-Pflicht stehen künftig allerdings mehr und bessere Daten zur Verfügung, die zur objektiven Klärung betragen können und um Betrug zu verhindern.

Die Blackbox gehört in Flugzeugen seit vielen Jahrzehnten zur Standardausstattung. Kommendes Jahr wird sie auch für alle Neuwagen verpflichtend. Genau gesagt ab dem 7. Juli 2024 müssen in Deutschland neuzugelassene Pkw über einen sogenannten Event Data Recorder (EDR) verfügen. Bereits seit 6. Juli 2022 ist er Pflicht für die Typengenehmigung von Kfz, weshalb in etlichen neuen Autos auch EDRs montiert sind. Wie bei Flugzeugen die Blackbox, sollen per EDR Daten kurz vor und nach einem Crash automatisch aufgezeichnet werden und später auslesbar sein.

Durch den EDR werden Daten fortlaufend aufgezeichnet und überschrieben, bis ein Ereignis, zum Beispiel ein Crash, das Überschreiben stoppt. Das Zeitfenster der Aufzeichnung deckt fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ab. In den meisten Fällen befindet sich der EDR im Airbag-Steuergerät, da hier die Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen. Aufgezeichnet werden Daten wie Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel, Position oder Airbagauslösung. Die Unfalldaten befinden sich in einem geschlossenen und anonymisierten System und bleiben im Fahrzeug lokal gespeichert.

Die im EDR gespeicherten Daten sind also vor dem Zugriff anderer prinzipiell geschützt. Allerdings lassen sich mit entsprechenden Tools die Werte per ODB-Schnittstelle oder am Airbag-Steuergerät auslesen. Datenschutzrechtlich liegt die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer bzw. Halter. Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft allerdings einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen. Mit Hilfe der Daten kann etwa ein Gericht zu einem besseren Verständnis vom Unfallhergang gelangen. Die EDR-Daten sollten jedoch nicht als einzige Quelle zur Unfallrekonstruktion hinzugezogen werden, wie der Verkehrsclub ADAC betont. Vielmehr dienen sie als zusätzliches Element zum Spurenbild am Unfallort sowie den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. So können sie die herkömmliche Rekonstruktion eines Unfalls unterstützen, nicht jedoch ersetzen. Der EDR speichert übrigens nur Daten über das eigene Fahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer. Auch Videoaufzeichnungen sind mit ihm nicht möglich.

Mario Hommen/SP-X

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