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Foto: Daimler
Mercedes Sprinter Abschlepper

Recht und Finanzen

Auto-Verkäufer zahlt Transportkosten

Wer ein gebrauchtes Auto verkauft, muss damit rechnen, dass Kosten auf ihn zukommen, sollte der Wagen einen Schaden haben.

Eine Frau aus Schleswig-Holstein hat in Berlin einen gebrauchten Smart gekauft. Kurz nach dem Kauf tritt laut ihrer Aussage ein Motorschaden auf, den der Verkäufer beheben soll. Dazu muss das Auto allerdings zurück nach Berlin und die Käuferin verlangt vom Verkäufer dafür einen Transportkostenvorschuss von 280 Euro. Darauf antwortet der Verkäufer nicht mehr und die Käuferin entscheidet sich nach Ablaufen einer von ihr gesetzten Frist dazu, das Auto in Kassel reparieren zu lassen. Die Frau klagte bis zum Bundesgerichtshof auf eine Erstattung ihrer Aufwendungen für die Reparatur in Höhe von über 2.000 Euro. Der gibt ihr nun teilweise recht.

Die Richter entschieden soweit zugunsten der Klägerin, als das der Verkäufer des Smart den Transportkostenvorschuss hätte zahlen müssen. Daher sei die Klage auf Schadensersatz, mit der die Frau in den ersten beiden Instanzen gescheitert ist, zulässig. Ob aber tatsächlich eine Schlechtleistung (der Motorschaden) erbracht wurde, muss nun die Vorinstanz – das Amtsgericht Berlin – endgültig klären. Fest steht: Tritt kurz nach dem Kauf ein Schaden am Auto auf, können Kunden vom Verkäufer verlangen, dass dieser die Transportkosten in die Werkstatt erst einmal selbst trägt. (spx)

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Markt

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