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Foto: Autoren-Union Mobilität/ADAC

Gebrauchtwagen

ADAC fordert wirksameren Schutz gegen Tacho-Trickserei

Nach Schätzungen der Polizei wird jeder dritte Gebrauchtwagen mit einem manipulierten Tacho verkauft. Die Käufer sind den Betrügern meist hilflos ausgeliefert – auch weil eine EU-Verordnung zum Schutz des Kilometerstands nicht wirksam kontrolliert wird, wie der ADAC jetzt kritisiert.

Wie einfach und schnell bei vielen neuen Autos der Kilometerstand manipuliert werden kann, zeigt der ADAC in einer aktuellen Untersuchung, bei der stichprobenartig drei Autos mit einem frei erhältlichen Gerät getestet wurden: ein Ford Kuga von 2019, ein Opel Grandland X von 2020 und ein Peugeot 208 von 2019. Dabei konnte der Kilometerstand meist nach wenigen Minuten beliebig verfälscht werden. Bei zwei Modellen reichte es, das Manipulations-Gerät an die Onboard-Diagnosebuchse anzustecken, beim Opel musste das Gerät zusätzlich auch am Tacho fixiert werden. Für über 170 weitere Modelle ab 2019 gibt es ebenfalls passende Menüpunkte in den Manipulationsgeräten, wie der ADAC auf den frei zugänglichen Seiten der Gerätehersteller recherchiert hat.

Dabei gilt bereits seit September 2017 eine EU-Verordnung für neue Fahrzeugmodelle, wonach der Kilometerstand systematisch im Auto geschützt werden muss. Der ADAC fordert deshalb eine Ergänzung, in der eindeutig definiert ist, wie wirksam der Schutz sein muss und auf welche Art und Weise er überprüft wird. Auch eine Kontrolle des Manipulationsschutzes durch eine neutrale Stelle, etwa durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI, hält der Automobilclub für zwingend notwendig.

Manipulationen nicht nur direkt vor dem Verkauf

Denn die handlichen, leicht bedienbaren Geräte zur Manipulation von Tachos sind im Handel völlig legal erhältlich. Mit der darin enthaltenen Software kann bei der Mehrzahl der Fahrzeuge der Kilometerstand ohne Ausbau des Tachos oder anderer Teile ganz nach Belieben verstellt werden. Die Änderung des Kilometerstandes wird nicht nur kurz vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens vorgenommen, sondern häufig auch während der Nutzung des Autos, zum Beispiel bei Leasingfahrzeugen. So können die falschen Daten in der Fahrzeughistorie der Hersteller-Werkstatt eingetragen werden und weniger Laufleistung vortäuschen.

Die meisten Opfer sind private Gebrauchtwagenkäufer. Ihr Schaden geht oft über den überhöhten Kaufpreis hinaus, etwa wenn ein falscher Tachostand dem Besitzer vorgaukelt, dass ein vom Hersteller empfohlener Austausch eines Fahrzeugteils noch Zeit hat. Beispiel: Wenn ein Zahnriemen wegen des nicht erkannten Überschreitens des Wechselintervalls reißt, kann dies zu einem mehrere tausend Euro teuren Motorschaden führen.

Auch die meisten Werkstätten und Kfz-Sachverständigen können eine professionell durchgeführte Tachomanipulation nicht aufdecken. Gebrauchtwagenkäufern empfiehlt der ADAC, vor dem Kauf eventuell Unstimmigkeiten so weit wie möglich auszuschließen. Reparaturrechnungen, AU- und TÜV-Berichte, aber auch Ölwechsel-Aufkleber oder -Anhänger könnten Hinweise darauf geben, ob ein Kilometerstand plausibel ist. (aum)

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