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Foto: Auto-Medienportal.Net/Daimler

Lichttechnik

ADAC fordert Reparaturkonzepte für LED-Leuchten

LED-Leuchten gelten als zuverlässig und haltbar. Doch wenn einmal Ersatz nötig wird, wird es zumeist sehr teuer – was der ADAC jetzt kritisiert. Der Automobilclub appelliert an die Autohersteller und fordert bessere Reparaturmöglichkeiten.

Defekte LED-Leuchten gehen gewaltig ins Geld. Das zeigt eine Recherche des ADAC. Zwar zeichnet LED eine hohe Ausfallssicherheit aus – nach Angaben der meisten Fahrzeughersteller halten LED-Scheinwerfer, -Brems- und Rückleuchten ein Autoleben lang. Gerade bei älteren Fahrzeugen steige aber das Risiko für eine teure Reparatur, meint der Automobilclub.

LED-Leuchten sind laut ADAC auf eine Lebenszeit von 15 Jahren ausgelegt, während Autos in Deutschland zum Zeitpunkt ihrer Stilllegung im Schnitt rund 18 Jahre alt sind. Sind LED-Leuchten defekt, müssen sie komplett getauscht werden, der Preis dafür kann schnell in die Tausende gehen. So fallen etwa bei hochwertigen Matrix-LED-Scheinwerfersystemen Kosten von deutlich mehr als 3000 Euro an.

Reparaturkonzepte für LED-Leuchten gibt es in der Regel nicht. Lediglich Reparaturkits für Leuchten-Halter sind verfügbar. Diese können zum Beispiel nach leichten Parkremplern zum Einsatz kommen, sofern die Leuchte und die Abdeckscheibe keinen Schaden genommen haben. Außerdem dürfen LED-Leuchten nur repariert werden, wenn dies in der Typgenehmigung des Scheinwerfers oder der Leuchte angegeben ist. Die meisten Leuchten seien für Reparaturen aber schlicht nicht ausgelegt. Dabei wäre eine Reparatur häufig sinnvoll, etwa dann, wenn nicht die LED-Lichteinheit kaputt geht, sondern die integrierte Steuerelektronik, so der ADAC.

Mindestens auf die Lebenszeit des Autos ausgelegt

Vor diesem Hintergrund fordert der Automobilclub die Fahrzeughersteller auf, LED-Leuchten zu verwenden, die mindestens auf die echte Lebenszeit eines Fahrzeugs ausgelegt sind. Zudem sollten Reparaturkonzepte entwickelt werden, um erforderliche Reparaturen für den Verbraucher „günstig und nachhaltig“ zu gestalten. Leichte Mängel an LED-Leuchten gefährden zwar nicht unbedingt die Hauptuntersuchung, müssen aber behoben werden. Geht mehr als ein Drittel der LED-Leuchte nicht, wird die Plakette verweigert.

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