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Abgasuntersuchung

Abgastester: Unnötige Doppelprüfung

Die Doppelprüfung - sprich Eichung und Kalibrierung - bei Abgasmessgeräten war ein Thema beim Jahresgespräch von VdTÜV und ZDK in Berlin.

Wer eine Abgasuntersuchung (AU) ordnungsgemäß durchführen will, muss dafür Messgeräte einsetzen, die fristgerecht von der zuständigen Eichbehörde geeicht und zusätzlich von einem akkreditierten Kalibrierlabor kalibriert sind. Was das bedeutet, machen folgende Fakten deutlich: Allein in den anerkannten AU-Werkstätten müssen rund 65 000 bis 70 000 Messgeräte wiederkehrend geeicht und kalibriert werden. Hinzu kommen noch rund 30 000 Messgeräte in Technischen Prüfstellen und bei den Überwachungsorganisationen. Laut einer ZDK-Berechnung führt dies zu einer Mehrbelastung von mindestens 8,5 Millionen Euro bei allen berechtigten Untersuchungsstellen.

Der Haken an der Sache: Die Prüfungen sind nahezu redundant – das gleiche Gerät wird in einem sehr ähnlichen Testprozedere zwei Mal überprüft und die Genauigkeit bescheinigt – einmal von staatlicher Stelle, einmal vom akkreditierten Wirtschaftsunternehmen. Bis 2019 konnte die Kalibrierung selbst vorgenommen werden. Mittels Prüfgas wurde der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Werten erfasst, und bei Bedarf ein entsprechender Korrekturfaktor hinterlegt. Seit 2019 darf dies nur noch von einer DAkkS-akkreditierten Stelle durchgeführt werden und wird mit einem Prüfschein und einem Aufkleber belegt.

"Diese Doppelprüfung ist unsinnig." Darin waren sich beide Seiten einig. Dem Verordnungsgeber sollen nun Wege aus dem Dilemma aufgezeigt werden.

Angeführt von Professor Dr. Jürgen Brauckmann, dem Vorsitzenden der Kommission Verkehrswesen beim VdTÜV, sowie von ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk, diskutierten die Delegationen viele weitere Themen. Dazu gehörten etwa die zukünftige Fahrzeugüberwachung und die Digitalisierung der Kraftfahrzeuge.

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Abgasuntersuchung

Bundesrat bestätigt Abschaffung der Doppelprüfung

In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEV) verabschiedet. Damit ist die Abschaffung der Doppelprüfung bei Abgasmessgeräten beschlossene Sache. Das Kfz-Gewerbe hatte dies schon seit Jahren gefordert.

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Eichen und Kalibrieren

AU-Geräte: Das Ende Doppelprüfung ist in Sicht

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