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Recht und Finanzen

Verbraucherschlichtungsstelle? Es geht auch anders!

Kfz-Innungsbetriebe müssen an den Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnehmen. Darauf weist ZDK-Rechtsexperte Patrick Kaiser hin. Mit den Kfz-Schiedsstellen gebe es eine gute Alternative.

Seit dem 1. Februar 2017 müssen Kfz-Betriebe darüber informieren, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Das ist im seit 2016 gültigen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) festgelegt. „Es gibt jedoch keine Notwendigkeit zur Teilnahme an diesen Verfahren“, unterstreicht Kaiser. „Stattdessen können die Betriebe ihren Kunden empfehlen, im Streitfall auf die rund 100 branchenspezifischen Kfz-Schiedsstellen zurückzugreifen.“ Dieses gut funktionierende Schlichtungsverfahren im Kfz-Gewerbe gibt es bereits seit 1970. Für Kunden ist es kostenlos.

„Die Kfz-Schiedsstellen klären Differenzen bei Serviceleistungen und beim Gebrauchtwagenkauf – sachkundig, unbürokratisch und kostenlos“, erläutert der ZDK-Experte weiter. „Das gilt für Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen, erkennbar am blau-weißen Meisterschild.“ Kunden können in einem zeitsparenden Verfahren und ohne Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses ihre Rechte gegenüber Kfz-Betrieben überprüfen lassen.

Zur Schiedskommission gehören Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die Leitung übernimmt ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender. Die Anrufung der Schiedsstelle ist mit einem Formblatt unkompliziert. Zu finden ist dies im Internet unter www.kfz-schiedsstellen.de. Ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle ist der Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses.

Die Schlichtungsverfahren dauern längst nicht so lange wie ein gerichtlicher Prozess. Nach ein bis drei Monaten am Ende ein Ergebnis. Vor Gericht dauert das Verfahren in der ersten Instanz in der Regel bis zu zwölf Monate. Nur rund zehn Prozent der jährlich etwa 12 000 Schiedsverfahren landen vor der Schiedskommission. Die Mehrzahl wird bereits im Vorfeld zwischen Schiedsstelle, Kunde und dem Kfz-Meisterbetrieb gütlich geklärt. (jg)

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