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Foto: Foto: Joachim Holz
Schwarzarbeit von Mitarbeitern schdigt das eigene Geschft. Zeit, etwas dagegen zu tun.

Recht und Finanzen

Schwarze Schafe aussortieren

Wenn Mitarbeiter oder konkurrierende Werkstätten auch ohne Rechnung arbeiten, dann ist das schädlich fürs Geschäft. Experten zeigen auf, welche Möglichkeiten es dagegen gibt.

Am Anfang ist es nur ein Verdacht. Der Mechatroniker bestellt auffällig viele Teile über den Personalrabatt. Wenn das zur Regel wird, dann sollten Werkstattbesitzer hellhörig werden. Denn dann liegt die Vermutung nahe, dass der eigene Angestellte nach Feierabend auch noch schwarz für andere arbeitet und sich den Gewinn in die eigene Tasche steckt. Doch wie soll man das beweisen? „Es ist immer wichtig, dass man die Bestelllisten aufhebt um etwas in der Hand zu haben“, weiß Rechtsanwältin Karen Buck von der Innung des Kfz-Technikerhandwerks Niedersachsen-Mitte und Osnabrück. Mehrmals im Jahr wird sie von Werkstattbesitzern kontaktiert, die den Verdacht haben, dass ihre Mitarbeiter oder konkurrierende Firmen schwarzarbeiten.

Die Innung bietet an, dass sich nach Feierabend mal ein „Spion“ beim verdächtigen Mitarbeiter umsieht. Alternativ stellen Firmen einen Detektiv an oder werden selbst aktiv. „Die Beweislast liegt auf Seiten des Betriebes“, weiß Buck. Das heißt, dass der Arbeitgeber den Schwarzarbeiter in flagranti erwischen muss.

Die Tatsache allein, dass der Angestellte auch zu Hause Arbeitskleidung trägt, reicht nicht. Ein Foto, wie der Mechaniker zu Hause an fremden Fahrzeugen arbeitet, ist dagegen ein guter Beweis, der auch vor einem Arbeitsgericht standhalten sollte. Viele Betriebe möchten auch gegen die Konkurrenz vorgehen. Wenn Kunden von Reparaturen ohne Rechnung in anderen Firmen berichten, können Werkstattinhaber den Zoll alarmieren. Der prüft dann, ob dort alles mit rechten Dingen zugeht. „Allerdings informiert der Zoll den Melder nicht darüber, wie die Überprüfung ausgegangen ist. Das ist für viele sehr unbefriedigend“, berichtet Rechtsanwältin Buck vom IDK. Denn natürlich wollen die betroffenen Werkstätten nur ungern bei der Konkurrenz nachfragen, ob in den letzten Wochen eine Überprüfung stattgefunden hat.

Die Strafen für Schwarzarbeit sind drastisch. Wer sie beauftragt oder leistet und dabei Steuern hinterzieht, Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt oder Sozialleistungen erschleicht, begeht eine Straftat, die mit einer Geldstrafe bis zu 300.000 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden kann. Des Weiteren ist der Ausschluss an öffentlichen Ausschreibungen möglich.

Wenn ein Kunde von der Werkstatt eine Arbeit ohne Rechnung verlangt, kann der Betrieb mit Argumenten dagegen halten. Denn wenn schwarz am Auto gebastelt wird, gibt es weder Garantie noch Gewährleistung auf die durchgeführten Arbeiten. Das führt dazu, dass selbst bei offensichtlichen Mängeln, das bezahlte Geld nicht zurückerstattet werden kann.
Es lohnt sich also für Kunde und Betrieb, immer den offiziellen Weg über den Werkstattauftrag mit anschließender Rechnung zu gehen. (Hänjes)

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