Rußpartikelfilter: es gibt Geld
Förderung für PKW bis zu 330 Euro – Für Autos älter als fünf Jahre – Auch für leichte Nfz bis 3,5 Tonnen
Mehr und mehr Städte weisen Umweltzonen aus. Und schon in einigen Großstädten gilt: nur wer eine grüne Plakette hat, darf rein. Deshalb gibt es für Autofahrer jetzt noch einmal einen Zuschuss für die Nachrüstung. Werkstätten sollten ihre Kunden gezielt auf die Fördermöglichkeiten hinweisen.
Die Eckdaten der dritten Förderrunde: Einmalig bezuschusst wird die Nachrüstung eines Dieselfahrzeugs mit einem Partikelfilter mit 330 Euro. Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2007 erstmalig zugelassen worden sein. Die Einmalzahlung erhalten auch Besitzer leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wie beispielsweise von Wohnmobilen (Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009).
Der Zuschuss gilt nur für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2012 nachgerüstet werden. Dazu muss eine entsprechende Bescheinigung der Fachwerkstatt vorgelegt werden. Das BAFA weist ausdrücklich darauf hin, dass Nachrüstungen vor dem 1. Januar 2012 nicht bezuschusst werden. Die Förderanträge werden der Reihe nach bearbeitet.
Schnell handeln
Wer zu spät beantragt oder wichtige Nachweise nicht pünktlich liefern kann, läuft Gefahr, dass der Topf bereits leer ist. Anträge können ab Februar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Antragsberechtigt ist der Halter zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
Und so erhalten Autofahrer den Zuschuss: Im Anschluss an die Nachrüstung des Dieselfahrzeugs mit einem Partikelminderungssystem stellt die ausführende Werkstatt eine Bescheinigung über den Einbau aus. Damit geht man zur Zulassungsstelle und lässt die Umrüstung im Fahrzeugschein eintragen. Über ein Online-Formular kann nun der Barzuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de beantragt werden. Nach der Bearbeitung des Antrags überweist die BAFA die 330 Euro direkt auf das angegebene Konto.
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