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Foto: Opel

Recht und Finanzen

Gebühren für Vorführwagen vorerst rechtens

Autohäuser müssen weiterhin für jeden Neuwagen einen Rundfunkbeitrag entrichten. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Sigmaringen in erster Instanz entschieden.

Ein Autohaus aus Baden-Württemberg musste vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen eine Niederlage einstecken, wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) berichtet. Durch die seit 2013 gültige Neuregelung der Rundfunkbeiträge werden Kfz-Betriebe belastet, da auch für Vorführwagen Beiträge entrichtet werden müssen. Für das klagende Autohaus ergaben sich Beitragssteigerungen von rund 250 Prozent. In dem vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unterstützten Musterverfahren hat das Gericht jetzt in der ersten Instanz entschieden, dass auch jeder Vorführwagen einer Rundfunkbeitragspflicht unterliegt.

„Wir nehmen dieses Urteil jetzt erst einmal auf Grundlage des mündlich übermittelten Tenors der Entscheidung zur Kenntnis“, so ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. Mit den ausführlichen Entscheidungsgründen sei erst in einigen Wochen zu rechnen. „Sobald diese vorliegen, wird über die konkreten weiteren Schritte in dem Musterverfahren entschieden.“ (ah)

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Recht und Finanzen

Ärger um Rundfunkgebühren geht weiter

Rundfunkbeiträge für Autohäuser sorgen seit langer Zeit für Ärger. Jetzt geht es in die nächste Runde: In einem Musterverfahren legt ein Autohaus Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zu Rundfunkbeiträgen für Vorführwagen ein.

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Recht und Finanzen

ZDK: Rundfunkbeiträge für Vorführwagen noch nicht klar geregelt

Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden. Das gilt zumindest für Betriebsstätten und Vermietfahrzeuge. Bei Vorführwagen ist nach Ansicht des ZDK das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.

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Gebrauchtwagen

Lange Standzeit kein Sachmangel

Wird ein Auto als Neu- oder Jahreswagen verkauft, darf es nicht älter als zwölf Monate sein. Bei einem Gebrauchtwagen muss der Käufer jedoch unter Umständen eine lange Standzeit vor der Erstzulassung akzeptieren, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.

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Gebrauchtwagenmarkt

Auf Mietwageneigenschaften muss hingewiesen werden

Ein Autohaus darf nicht verschweigen, dass ein Gebrauchtwagen vorher als Mietwagen genutzt wurde. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über die Entscheidung des OLG.

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